SSRQ FR I/2/8 128.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 128.4-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Isabelle Grivet – Anweisung
1647 Mai 23.
Editionstext
HAbkürzung spittalmeisterBegriff: Durch hängenden Einzug hervorgehoben pflegt raths, wie er sich mit dem 12 jährigenAlter: 12 Jahre töchterlin1 von
UbersteinOrt: verhalten solle, deßen mutter unholdinBegriff: gewesen
und gerichtet worden. Welches bekhentBegriff: , das der böse findtBegriff: ihme
zusetzt, pulferBegriff: von der mutter gehabt. Die hhherren capuschinerBegriff: sollend
nach die arbeit mit demselben reden und m hmine herren des gerichts
sie eilig examinieren.
UbersteinOrt: verhalten solle, deßen mutter unholdinBegriff: gewesen
und gerichtet worden. Welches bekhentBegriff: , das der böse findtBegriff: ihme
zusetzt, pulferBegriff: von der mutter gehabt. Die hhherren capuschinerBegriff: sollend
nach die arbeit mit demselben reden und m hmine herren des gerichts
sie eilig examinieren.
Stückbeschreibung