SSRQ FR I/2/8 128.4-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 128.4-1
Licence : CC BY-NC-SA
Isabelle Grivet – Instruction
1647 mai 23.
Texte édité
HAbréviation spittalmeisterTerme : Dans la marge pflegt raths, wie er sich mit dem 12 jährigenÂge : 12 ans töchterlin1 von
UbersteinLieu : verhalten solle, deßen mutter unholdinTerme : gewesen
und gerichtet worden. Welches bekhentTerme : , das der böse findtTerme : ihme
zusetzt, pulferTerme : von der mutter gehabt. Die hhherren capuschinerTerme : sollend
nach die arbeit mit demselben reden und m hmine herren des gerichts
sie eilig examinieren.
UbersteinLieu : verhalten solle, deßen mutter unholdinTerme : gewesen
und gerichtet worden. Welches bekhentTerme : , das der böse findtTerme : ihme
zusetzt, pulferTerme : von der mutter gehabt. Die hhherren capuschinerTerme : sollend
nach die arbeit mit demselben reden und m hmine herren des gerichts
sie eilig examinieren.
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