SSRQ FR I/2/8 142.11-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 142.11-1
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Elsi Fontana-Zosso, Catherine Bapst-Käser – Verhör
1649 Oktober 12.
Editionstext
ThurnOrt: , den 12ten octobrisIn der Vorlage: 8brisSprachwechsel: Latein 1649Originaldatierung: 12.10.1649
Elsi ZossoPerson: examiertKorrigiert aus: examinierta durch meine herrenIn der Vorlage: m h des gerichts über die angebung der Cathrin BabstPerson: , [S. 69]Seitenumbruchsagt bestendig, die selbige bey dem bächli gesehen zu haben uff der almendtBegriff: bey WillerOrt: , da sie mit einem stäken in das wasser geschlagen. Und als sie dariber confrontiertBegriff: worden, hat es ihr noch bestendig erhaltenBegriff: .
Ibidem1, presentibus supra dictisSprachwechsel: Latein
Cathrina BabstPerson: mit dem großen steinBegriff: 3 mahl uffgezogenBegriff: unnd durch meine herren des gerichts examiniert, will keines wegs ein unholdinBegriff: sein, noch das sie bey dem bach mit der confrontrierte ZossonaPerson: sich befunden zu haben, bekhandlichBegriff: sein. Wisse sich des halben gäntzlich unschuldig, man werde ihr eher alle aderen auß dem leyb ziehen, als das sie einb solches lasterc, so sie nit verbracht, gestehe. Und thue ihr vorgemelte ZossonaPerson: des ohrts groß unbill und unrecht. Bittet gott und ein gnädige oberkheit umb verzeichungBegriff: .2
Stückbeschreibung