SSRQ FR I/2/8 142.14-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 142.14-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Elsi Fontana-Zosso, Catherine Bapst-Käser, Françoise Zosso, Françoise Hugi, Tichtli Götschmann – Anweisung
1649 Oktober 14.
Editionstext
Gefangne
[...]Editorisch irrelevant1
Elsi ZossoPerson: , ein bößwichtigeBegriff: häxBegriff: , die by ihrer bekandtnußBegriff: zwar beständig
verblybt, die angebne wyber aber hatt sie allerdingen entschlagenBegriff: . Anzeigend, sie habe sie auß einem bösen unwillen verklagt unnd angeben.
Sie soll durch die geistlichen versehenBegriff: unnd sambstags vor gricht gestelt
werden. Die übrigen2 will man yngestelt haben biß uff fernere fürsehungBegriff: .
verblybt, die angebne wyber aber hatt sie allerdingen entschlagenBegriff: . Anzeigend, sie habe sie auß einem bösen unwillen verklagt unnd angeben.
Sie soll durch die geistlichen versehenBegriff: unnd sambstags vor gricht gestelt
werden. Die übrigen2 will man yngestelt haben biß uff fernere fürsehungBegriff: .
Anmerkungen
- Der erste Abschnitt betrifft den Prozess gegen Elisabeth DrozPerson: . Vgl. SSRQ FR I/2/8 143.5-1.↩
- Gemeint sind Catherine Bapst-KäserPerson: , Françoise ZossoPerson: , Françoise HugiPerson: und Tichtli GötschmannPerson: .↩
Stückbeschreibung