SSRQ FR I/2/8 142.14-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 142.14-1
Licence : CC BY-NC-SA
Elsi Fontana-Zosso, Catherine Bapst-Käser, Françoise Zosso, Françoise Hugi, Tichtli Götschmann – Instruction
1649 octobre 14.
Texte édité
Gefangne
[...]Non-pertinence éditoriale1
Elsi ZossoPersonne : , ein bößwichtigeTerme : häxTerme : , die by ihrer bekandtnußTerme : zwar beständig
verblybt, die angebne wyber aber hatt sie allerdingen entschlagenTerme : . Anzeigend, sie habe sie auß einem bösen unwillen verklagt unnd angeben.
Sie soll durch die geistlichen versehenTerme : unnd sambstags vor gricht gestelt
werden. Die übrigen2 will man yngestelt haben biß uff fernere fürsehungTerme : .
verblybt, die angebne wyber aber hatt sie allerdingen entschlagenTerme : . Anzeigend, sie habe sie auß einem bösen unwillen verklagt unnd angeben.
Sie soll durch die geistlichen versehenTerme : unnd sambstags vor gricht gestelt
werden. Die übrigen2 will man yngestelt haben biß uff fernere fürsehungTerme : .
Annotations
- Der erste Abschnitt betrifft den Prozess gegen Elisabeth DrozPersonne : . Vgl. SSRQ FR I/2/8 143.5-1.↩
- Gemeint sind Catherine Bapst-KäserPersonne : , Françoise ZossoPersonne : , Françoise HugiPersonne : und Tichtli GötschmannPersonne : .↩
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