SSRQ FR I/2/8 142.15-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
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Elsi Fontana-Zosso – Jugement
1649 octobre 16.
Texte édité
BlutgerichtTerme :
Elsi ZossoPersonne : , ein häxTerme : , die lüthTerme : unnd veechTerme : malleficiertTerme : , auch den
hagellTerme : zu verschidnen mahlen gemacht, unndtCorrection par-dessus, remplace : aucha andere häxische unthaten
begangen hatt. Ist erstlichen von solcher mißhandlungenTerme : halber, unndt
daß sie gott, ihrem schöpfer, sampt dem gantzen himlischen herr
abgesagt, auch den Hannßen VollmanPersonne : mit ihres meistersTerme : pulverTerme : namens
KrätzliPersonne : den todt angethan, dahin condamniert worden, das sie solle
uff ein schleipffenTerme : gebunden, daruff biß zum GalgenbergLieu : geführt,
hernach mit der stoß- oder blockleiterenTerme : in ein bygenTerme : holtzes in 4
orthen woll angezündt also lebendig gestürtzt werden mit confiscation ihrer güttern. Volgendts ward ihren dise gnadTerme : , obglych sie solche
mit nichten verdient, bewisen, das sie soll der schleipfenTerme : erlassen syn,
unnd wegen der geistlichen herren gelegenheitTerme : uff einen tummerlinTerme : oder
kärlynTerme : geführt, nachwerthsTerme : gestranguliertTerme : unnd in das füwrTerme : geworffen
werden. Hiemit begnadeTerme : gott die seell.
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