SSRQ FR I/2/8 142.29-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 142.29-1
Licence : CC BY-NC-SA
Françoise Zosso, Anni Schueller – Instruction
1649 novembre 4.
Texte édité
Gefangne
Franceoise ZossuPersonne : , ein unholdinTerme : , ist in der torturTerme : des zendtnersTerme :
in ihrer bekandtnußTerme : beständig verbliben. Wie auch in angebung der hingerichten
[p. 419]Saut de pageTietrichnasPersonne : dochter1. Sie soll sambstags vor gericht gestelt werden
unnd wider die tochter ein formbklicks examenTerme : uffgenommen werden.
in ihrer bekandtnußTerme : beständig verbliben. Wie auch in angebung der hingerichten
[p. 419]Saut de pageTietrichnasPersonne : dochter1. Sie soll sambstags vor gericht gestelt werden
unnd wider die tochter ein formbklicks examenTerme : uffgenommen werden.
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