SSRQ FR I/2/8 142.6-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 142.6-1
Licence : CC BY-NC-SA
Elsi Fontana-Zosso, Catherine Bapst-Käser – Instruction
1649 octobre 8.
Texte édité
Gefangne
[...]Non-pertinence éditoriale1
Trini BapstPersonne : lehr uffgezogenTerme : , die kheinerCorrection à la hauteur de la
ligne, remplace : ina strudlerischenTerme : mißhandlungTerme :
will schuldig syn, ohngeacht starckhe muthmassungen in examineTerme : vorhanden, ob
seye sie ein unholdinTerme : . Man soll mitCorrection à la hauteur de la ligne, remplace : dib diser frauwen ynhalten, biß die nachgeschribne
gefangne den zehndnerTerme : außgestanden. NachwerthsTerme : werde mit dem kleinen steinTerme : gefolteretTerme : .
will schuldig syn, ohngeacht starckhe muthmassungen in examineTerme : vorhanden, ob
seye sie ein unholdinTerme : . Man soll mitCorrection à la hauteur de la ligne, remplace : dib diser frauwen ynhalten, biß die nachgeschribne
gefangne den zehndnerTerme : außgestanden. NachwerthsTerme : werde mit dem kleinen steinTerme : gefolteretTerme : .
Elsi ZossoPersonne : , die sich nach befinden des nachrichtersTerme : uff dem kopff zeichnet
befindt unndt gar nichts bekennenTerme : will. Soll mit dem zehndtnerTerme : härgenomen unnd gefolteretTerme : werden.
befindt unndt gar nichts bekennenTerme : will. Soll mit dem zehndtnerTerme : härgenomen unnd gefolteretTerme : werden.
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