check_box zoom_in zoom_out
SSRQ FR I/2/8 144.6-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 144.6-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Anni Schueller, die Grosse, Anni Schueller, die Kleine – Verhör

1649 November 15.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 15, S. 89–90
  • Originaldatierung: 1649 November 15
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

ThurnOrt: Durch hängenden Einzug hervorgehoben, den 15ten novembrisIn der Vorlage: novembSprachwechsel: Latein 1649Originaldatierung: 15.11.1649

HrAbkürzung großweibelIn der Vorlage: groß1
Herr burgermeisterBegriff: GottrauwPerson:
HrAbkürzung Caspar MontenachPerson: , junkerIn der Vorlage: jr Niclauß ReyffPerson:
JunkerIn der Vorlage: Jr ReyffPerson: , hrAbkürzung CattellaPerson:

Anni Schuller, die elterePerson: , drey mahl mit dem kleinen steinBegriff: uffgezogenBegriff: und durch meine herrenIn der Vorlage: m h des gerichts examiniert, sagt zum driten mahl, das sie von 5Zeitspanne: 5 Jahre oder sechs jarenZeitspanne: 6 Jahre hero ein unholdinBegriff: seye. Habe aber nicht bößes gethan, und habe den bößen feindtBegriff: im BuchHinzufügung oberhalb der ZeileaholtzOrt: beim türliBegriff: angetroffen, der selb habe [S. 90]Seitenumbruchsie im maul krauwtBegriff: oder gezeichnetBegriff: , beyHinzufügung oberhalb der Zeileb werender bekhandtnußBegriff: aber zu zeytten in etwaß variert.
Ist endlich auch bekandtlichBegriff: worden, mit pulfferBegriff: , so sie vom bößen feindtBegriff: empfangen, des Jasqui MartiPerson: embtBegriff: inficiertBegriff: zu haben, da sie zu vor allein broßmennBegriff: auß ihr schiebKorrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: gerbercsackBegriff: wolte genommen und gestreüwt haben. Ist diß mahl bey ihr kein sonderbareBegriff: simplicitetBegriff: erspirt worden. Bittet gott und ein gnädigeIn der Vorlage: g oberkeit umb verzeichungBegriff: .

Ibidem2, eadem dieSprachwechsel: Latein

Anni Schuoller, die jüngerePerson: , lehr drey mahl uff gezogenBegriff: und dariber durch meineIn der Vorlage: m herren desKorrektur überschrieben, ersetzt: rod gerichts examiniert über underschidliche punckten, e–der hexeriBegriff: wegenHinzufügung am linken Rand mit Einfügungszeichen–e, deren sie keinfs will bekhandlichBegriff: noch anredt seinBegriff: . BefülchtBegriff: sich gott und einer gnädigenIn der Vorlage: g oberkheit, dieKorrektur überschrieben, ersetzt: demeg sie gantz demüttig umb verzüchungBegriff: thut bitten.3

Anmerkungen

  1. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  2. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  3. Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: gerber.
  4. Korrektur überschrieben, ersetzt: ro.
  5. Hinzufügung am linken Rand mit Einfügungszeichen.
  6. Streichung: e.
  7. Korrektur überschrieben, ersetzt: deme.
  1. Gemeint ist Franz Peter VonderweidPerson: .
  2. Gemeint ist der Böse TurmOrt: .
  3. Le passage qui suit concerne les procès menés contre Anni DumontPerson: et Clauda JacquatPerson: . Voir SSRQ FR I/2/8 146.2-1 et SSRQ FR I/2/8 145.3-1.