SSRQ FR I/2/8 154.32-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 154.32-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Mathia Palliard-Cosandey – Anweisung
1651 September 4.
Editionstext
Gefangene
[...]Editorisch irrelevant1
HrAbkürzung gerichtschryberDurch hängenden Einzug hervorgehoben DagetPerson: hatt amptshalber angebracht, das Mathia CosandeyPerson:
khinderBegriff: sich begeben, sie in der ewigen gefangenschafftBegriff: gebührend zu
erhaltenBegriff: . Unnd die deputierte herren über diß ryfflich gesessen,
[fol. 182r]Seitenumbruchby deren ansehenBegriff: soll es syn bewandtnuß haben. Unnd hrAbkürzung burgermeisterBegriff: 2 und
hrAbkürzung großgroßweibel3 verschaffenBegriff: , das sie in ein andere gefäncknuß geführt werde, wo
sie hin kenten.
khinderBegriff: sich begeben, sie in der ewigen gefangenschafftBegriff: gebührend zu
erhaltenBegriff: . Unnd die deputierte herren über diß ryfflich gesessen,
[fol. 182r]Seitenumbruchby deren ansehenBegriff: soll es syn bewandtnuß haben. Unnd hrAbkürzung burgermeisterBegriff: 2 und
hrAbkürzung großgroßweibel3 verschaffenBegriff: , das sie in ein andere gefäncknuß geführt werde, wo
sie hin kenten.
Anmerkungen
- Ce passage concerne le procès mené contre Anni Waeber-SchuellerPerson: . Voir SSRQ FR I/2/8 157.7-1.↩
- Gemeint ist Franz Karl GottrauPerson: .↩
- Gemeint ist Franz Peter VonderweidPerson: .↩
Stückbeschreibung