SSRQ FR I/2/8 154.9-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 154.9-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Agathe Wirz-Corboz – Verhör
1651 Juli 1.
Editionstext
ThurnOrt: Durch hängenden Einzug hervorgehoben, den 1ten juli 1651Originaldatierung: 1.7.1651
HrAbkürzung FleischmanPerson:
HrAbkürzung burgermeisterBegriff: GottrauwPerson:
HrAbkürzung MontenachPerson: , hrAbkürzung ZurmattenPerson:
HrAbkürzung PerretPerson: , hrAbkürzung AdamPerson:
HrAbkürzung FleischmanPerson:
HrAbkürzung burgermeisterBegriff: GottrauwPerson:
HrAbkürzung MontenachPerson: , hrAbkürzung ZurmattenPerson:
HrAbkürzung PerretPerson: , hrAbkürzung AdamPerson:
Agata CorbuPerson: mit dem kleinen steinBegriff: drymahl
uffgezogenBegriff: und durch m hmeine herren des gerichts examiniert, will durauß, ob gleichwollKorrektur überschrieben, ersetzt: ina in beyweßen
m hmeine herren des gerichts ihr durch den scharpffrichterBegriff:
die nadelKorrektur überschrieben, ersetzt: lenb tieff in erfundnenKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: das zeichenBegriff: gec
teüfflischen zeichenBegriff: gesteckt, da sie auch ein weil ohne
d–einicher empfindligkeitHinzufügung am linken Rand–d gesteckt verbliben, der hexeriBegriff: verdacht sein, mit
vermeldenBegriff: , wo an ihr ein zeichenBegriff: erfundenBegriff: ,
[S. 219]Seitenumbruchso sey das selbig ein göttliches zeichen. Die RubinaPerson: betreffendt, die sich ihrer beklagt, ihr und ihrer maleficiertenBegriff:
künderBegriff: halber sagt, das selbige underschidliche, der
hexeriBegriff: verdachte weiber in ihr herberg uffgenommen
habe, umb dieHinzufügung oberhalb der Zeilee abschaffungBegriff: der selben beym herren
vennernBegriff: des schrotsBegriff: anzuhalten und die RubinaPerson:
zu verklagen. Als sie ihr getreüwtBegriff: , seye ihr gesagte
RubinaPerson: uffsetzig worden, do sie als dan solche reden von
ihr ußgelaßen. Will also kheines wegs ihr künderBegriff:
noch sie nit maleficiertBegriff: haben. Bittet hieriber gott
und m g hmeine gnädige herren und obern umb verzeüchungBegriff: .
Stückbeschreibung