SSRQ FR I/2/8 162.8-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 162.8-1
Licence : CC BY-NC-SA
Pierre Millioud – Instruction
1652 mai 25.
Texte édité
Gefangene
Pierre MilluPersonne : , der hievor der häxeryTerme : bekandtlichTerme : , unnd aber an der
zwehellenTerme : gäntzlichen abredTerme : worden. Soll nochmahlen examiniert unndt
mit den steinenTerme : getroüwtTerme : , auch nach discretionTerme : härgenommen werden biß
zinnstagTerme : oder mittwuchen.
zwehellenTerme : gäntzlichen abredTerme : worden. Soll nochmahlen examiniert unndt
mit den steinenTerme : getroüwtTerme : , auch nach discretionTerme : härgenommen werden biß
zinnstagTerme : oder mittwuchen.
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