SSRQ FR I/2/8 164.7-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 164.7-1
Licence : CC BY-NC-SA
Vincenza Cantin-Cudré – Instruction et jugement
1652 septembre 9.
Texte édité
Gefangene
Vincenza CantinPersonne : hatt keiner unthat an der folterungTerme : des kleinen
steinsTerme : wöllen schuldig syn. Sie befindt sich nit gezeichnetTerme : . Man soll
sie mit dem cendtnerTerme : betröuwenTerme : . BekendtTerme : sie nichts, werde in ihrem
huß confiniertTerme : .
steinsTerme : wöllen schuldig syn. Sie befindt sich nit gezeichnetTerme : . Man soll
sie mit dem cendtnerTerme : betröuwenTerme : . BekendtTerme : sie nichts, werde in ihrem
huß confiniertTerme : .
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