SSRQ FR I/2/8 204.17-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 204.17-1
Licence : CC BY-NC-SA
Maria Duchêne-Ribotel, Clauda Cossonay-Morand – Instruction
1683 janvier 26.
Texte édité
Gefangne
Maria FridliPersonne : mit der MagnienaPersonne : confrontiertTerme : ,
hat in gegenwahrt dißer beständig erhaltenTerme : ,
die MagnienaPersonne : habe sie zur besuchung der sectTerme :
in der matten von SeedorfLieu : , da sie krießenTerme : aß,
yngeladen. Die MagnienaPersonne : werde heüt visitiertTerme : ,
ob khein sathanisches zeichenTerme : an ihr. Unnd die examinationTerme : der FridlenaPersonne : yngstelt, biß das uffgenomne examenTerme : hinder MontenachLieu : wider etwelche
verdachtige ankhommen.
hat in gegenwahrt dißer beständig erhaltenTerme : ,
die MagnienaPersonne : habe sie zur besuchung der sectTerme :
in der matten von SeedorfLieu : , da sie krießenTerme : aß,
yngeladen. Die MagnienaPersonne : werde heüt visitiertTerme : ,
ob khein sathanisches zeichenTerme : an ihr. Unnd die examinationTerme : der FridlenaPersonne : yngstelt, biß das uffgenomne examenTerme : hinder MontenachLieu : wider etwelche
verdachtige ankhommen.
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