SSRQ FR I/2/8 204.24-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 204.24-1
Licence : CC BY-NC-SA
Clauda Cossonay-Morand, Maria Duchêne-Ribotel, Anna Berger, Clauda Girard – Instruction et jugement
1683 février 4.
Texte édité
Rath
Clauda Morand dict la MagnenaPersonne : von
NoreazLieu : , die den ½ zendtnerTerme : ußgestanden,
aber nichts bekhennenTerme : wollen, werde zum
völligen zendtnerTerme : geschlagen. Maria
RibottellPersonne : , aber von MattranLieu : , so in ußstehung der zwehelenTerme : sich verluthen laßen, sie
seye großen leibsTerme : , soll uff dem MurtenthorLieu : gfänglich ynligen, biß man erfahren
möge, ob demme fürgebner maßen also.
Die Anna Berger alias dict la grosa
MeizePersonne : ist loß gesprochen ohne endtgeldtnußTerme : , wylen nit gnugsamme materiTerme :
obhanden, weiters wider sie zu procedierenTerme : .
Unndt wylen Clauda Gerard oder MagninPersonne :
von Torny PittetLieu : durch Maria RibotelPersonne :
angeben worden, sie währe mit ihr in
der sectTerme : gewesen, werde wider sie heimblich inquiriertTerme : unndt das befinden
gehörigen orths überschickt. Darumb
ein bevelchTerme : an die jurisdictions hhherren von
MiddesLieu : 1.
Description de la source