SSRQ FR I/2/8 204.28-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 204.28-1
Licence : CC BY-NC-SA
Clauda Cossonay-Morand – Jugement
1683 février 10.
Texte édité
Gefangne
Clauda Morrand dict la MagnienaPersonne : , die wegen der
unholderyTerme : gfänglich yngezogenTerme : worden unnd auch das
keißerliche rechtTerme : sambt der zwehelnTerme : völlig ußgestanden,
aber gahr nichts bekhennenTerme : wollen, ist zwar uß der gefangenschafft ledigTerme : gesprochen, allein weilen sie vihler
treüwungenTerme : convinciertTerme : , ist sie öwiglich verbannißiertTerme :
mit abtrag der atzungTerme : unnd schwörung des uhrfetsTerme : .
unholderyTerme : gfänglich yngezogenTerme : worden unnd auch das
keißerliche rechtTerme : sambt der zwehelnTerme : völlig ußgestanden,
aber gahr nichts bekhennenTerme : wollen, ist zwar uß der gefangenschafft ledigTerme : gesprochen, allein weilen sie vihler
treüwungenTerme : convinciertTerme : , ist sie öwiglich verbannißiertTerme :
mit abtrag der atzungTerme : unnd schwörung des uhrfetsTerme : .
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