SSRQ FR I/2/8 204.3-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 204.3-1
Licence : CC BY-NC-SA
Maria Duchêne-Ribotel – Instruction
1683 janvier 7.
Texte édité
Gefangne
Maria FridliPersonne : von MattranLieu : , Jean du ChaisnesPersonne :
frauw, die ihres khindtTerme : zum 4ten mahlle
hat tauffenTerme : laßen unndt auch etwelcher begangner diebstählenTerme : verdächtig, werde nochmalen
starckh examiniert unndt sonderlich über
die bewußte visionenTerme : .
frauw, die ihres khindtTerme : zum 4ten mahlle
hat tauffenTerme : laßen unndt auch etwelcher begangner diebstählenTerme : verdächtig, werde nochmalen
starckh examiniert unndt sonderlich über
die bewußte visionenTerme : .
Description de la source