check_box_outline_blank zoom_in zoom_out
SSRQ FR I/2/8 206.3-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 206.3-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Anna Maria Schorderet-Vernin – Verhör

1723 Dezember 3.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 19, S. 479–480
  • Originaldatierung: 1723 Dezember 3
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprachen: Deutsch, Französisch

Editionstext

ZaquemarOrt: , den 3ten decbrisdecembrisSprachwechsel: Latein 1723Originaldatierung: 3.12.1723
Wohlgeehrter hAbkürzung großgroßweibel von MontenachPerson:

Hochgeehrter hAbkürzung rathsherr undt ambts burgermstrambts burgermeisterBegriff: GottrawPerson:

FirgisenPerson: weibel

Die in arrest ligende Anna Maria Schorderet, gebohrne
Vernin
Person:
, sagt, wüsse zwar ihr alter nicht, seye aber
eine kleine mettlenBegriff: gewesen, da die SchmittgassenOrt: ist
verbronnen. JezunderBegriff: wohnet sie gantz allein in der
underen kammer bey 3 KönigOrt: . Sonsten habe eheman
undt 4 khünderenBegriff: beyleben.
Gestrig tags, als sie
von MurKorrektur überschrieben, ersetzt: hathenOrt: mit tabac pfeiffenBegriff: ankamme undt nacher
haus sich begabe, ist sie von weiblen auffgehalten undt
ins RathhausOrt: geführt worden, wo sie alsdan von dem
wohlgeehrten hAbkürzung rathaman1 vernohmen, sie solte zu folg
oberkeitlicher urthelBegriff: eingeseztBegriff: werden. Glaubte sie dan
nichts anders, als wäre einer gnädigen oberkeit zu
gehorsamen schuldig, undt das umb desto mehr, weillen
sie sich wohl spührete. Hiemit ist sie freywillig undt
ungezwungen auff ZaquemarOrt: gangen. Die ursach aber
ihres verhafftsBegriff: wüsse sie einmahl gantz undt gahr nicht.
Mit verharrung undt verneinung, den sohn des HautsPerson: ,
da diser götte gewesen, nicht gesehen, angeredt noch
angeriertBegriff: , vill weniger ein anders mahl von demselben
einen streichBegriff: empfangen zu haben. Zu dessen bekräfftigung
wolle sie leben undt sterben.
IInterrogée, wo sie am verwichenen
mittwochen vor 14 tägZeitspanne: 14 Tage zwischen 4Zeit: 16:00 oder 5 uhren nachmittagZeit: 17:00
gewesen? RRépondu, weis es nicht noch sich erinneret, glaubt in
allweg, sie seye zu hauß gewesen.
Wo sie am tag, da
gedachter knab götte gewesen? RRépondu, bey der BeineraPerson: , beym
hAbkürzung AmanPerson: undt MesserschmidtPerson: , ohngefer da man getaufftBegriff:
hat undt auch hernach.
IInterrogée, ob sie vihlmahlen beym HautPerson:
gewesen? RRépondu, vor das die frauw bümpeterBegriff: 2 worden,
[S. 480]Seitenumbruchhat ihro 4Währung: 4 Pfund oder 5 pfundtWährung: 5 Pfund roshaaren für pallenBegriff:
verkaufft. Andere mahlen aber callenderBegriff: zu khauffen
in selbiges haus hingangen, vor der zeit ist sie nicht
eingetretten.
IInterrogée, ob man sie nicht habe von weniger
zeit här in gedachtem haus einzichen oder einlocken wollen.
RRépondu, von nein3.
IInterrogée, ob sie nit gehört sagen, was disem
knab geschehen ist? RRépondu, von ja4, mehrere persohnen
haben ihro anzeigt, diser knab seye besessenBegriff: gewesen,
undt das mensch, so ihme böses soll gegeben haben,
hätte rothe ärmel ahn. BeynebensBegriff: vorbrachte,
sie wäre dessen einmahl gantz unschuldig. Gott
wüsse, wie man ihr unschuldiger weis anklagt,
wolle aber alles das jenige dem allmächtigen auffopferen, undt seye nicht das erste mahl, dass der kleine
PossartPerson: undt vill andere in der AuwOrt: ihr nachgeschruen,
sie, verhaffte, seye ein hetzBegriff: . Zu ehren gottes wolle sie
aber solches ihnen nachlassen.
IInterrogée, ob sie nicht einen
pater capucinerBegriff: angetroffen, als sie zu hauß gienge?
RRépondu, es könte wohl sein, thuet sich aber nit errineren.
Ob sie nicht khundtsameBegriff: habe mit der SchüreraPerson: im
NeigleOrt: ? AntwAntwortet, keine andere, als da sie mit milchBegriff:
passiertBegriff: , gibt ihr den guthen tag undt gutte nacht.

IInterrogée, hat grosse khundtschafftBegriff: mit der DmelleDemoiselle GarmiswillPerson: ?
RRépondu, sie ist villmahlen in ihres haus ein undt ausgangen.

IInterrogée, ob St. Elisabetha tagOriginaldatierung: 19.11.1723 in der stuben die DmleDemoiselle mit der
magd AibenaPerson: nit zusammen angetroffen undt ihnen
gefragt, was sie mit einen andern schwätzen? RRépondu, nein.

Ob sie nicht in der NeiwenstattOrt: gewohnt, auch mit
der BelschingeraPerson: getruncken? RRépondu, ja, habe einmahl
mit derselben ein viertel wein getruncken, darvon
beide genuzgetBegriff: . Übrigens erhaltetBegriff: , sie habe die wahrheit
angeben undt könne ferners nicht offenbahren; darauff wolle
sie sterben, folgsam dessen sehr unschuldig zu seyn. Actum ut anteSprachwechsel: Latein.
IdemSprachwechsel: Latein5 Notarzeichen

Anmerkungen

  1. Korrektur überschrieben, ersetzt: h.
  1. Gemeint ist der StadtammannBegriff: Jakob BumanPerson: .
  2. Dieser Begriff ist unklar.
  3. La formulation paraît curieuse. Il convient de la comprendre littéralement comme : « elle a donné la réponse de non ».
  4. La formulation paraît curieuse. Il convient de la comprendre littéralement comme : « elle a donné la réponse de oui ».
  5. Gemeint ist der Gerichtsschreiber Josef Nikolaus Chrysogonus GottrauPerson: .