SSRQ FR I/2/8 207.1-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.1-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Catherine Repond – Anweisung
1731 Mai 18.
Editionstext
CorbersOrt:
Den 8ten diesesOriginaldatierung: 8.5.1731 dortiger hAbkürzung ambtsmann1
übersendet schrifftlichen den eingenommnen
bericht in ansehen der abgeschnitnen zächenBegriff:
der CatherinePerson: , Sulpice RepondPerson: seeligen tochter.
Laße hAbkürzung landtvogt2 also baldt obgenannte CatherinePerson:
einziehenBegriff: undt examiniere die selbe, undt
nemme eine genauwe information ein
ihres verhaltsBegriff: , ad rescribendumSprachwechsel: Latein. BeynebensBegriff:
sollen copeyen ihrer aussaag dennen
hhherren landtvögten zu FawernachtOrt: 3 undt
RemondtOrt: 4 zu geschickt werden, damit sie
auch in erforderlichen ohrten bericht einholen
undt dahariges befinden a–gedachtem landtvogten zu CorbersOrt: Hinzufügung am unteren Rand mit Einfügungszeichen–a5 zu schicken mögendt.
übersendet schrifftlichen den eingenommnen
bericht in ansehen der abgeschnitnen zächenBegriff:
der CatherinePerson: , Sulpice RepondPerson: seeligen tochter.
Laße hAbkürzung landtvogt2 also baldt obgenannte CatherinePerson:
einziehenBegriff: undt examiniere die selbe, undt
nemme eine genauwe information ein
ihres verhaltsBegriff: , ad rescribendumSprachwechsel: Latein. BeynebensBegriff:
sollen copeyen ihrer aussaag dennen
hhherren landtvögten zu FawernachtOrt: 3 undt
RemondtOrt: 4 zu geschickt werden, damit sie
auch in erforderlichen ohrten bericht einholen
undt dahariges befinden a–gedachtem landtvogten zu CorbersOrt: Hinzufügung am unteren Rand mit Einfügungszeichen–a5 zu schicken mögendt.
Anmerkungen
- Hinzufügung am unteren Rand mit Einfügungszeichen.↩
Stückbeschreibung