check_box_outline_blank zoom_in zoom_out
SSRQ FR I/2/8 207.10-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.10-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Catherine Repond – Anweisung

1731 Juli 13.

  • Signatur: StAFR, Ratsmanual 282 (1731), S. 397–398
  • Originaldatierung: 1731 Juli 13 (13ten julliiSprachwechsel: Latein [1731])
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

BefelchBegriff:
An den hochgeehrten hAbkürzung alt bburgermeisterBegriff: GottrauuPerson: , sich alKorrektur überschrieben, ersetzt: nahäroBegriff: zu begeben
auf den zu künfftigen montag bey eyden, damit er so
wohl dem rathschlagBegriff: alß der fürnehmenden examinationBegriff:
der einligender Catherine RepondPerson: beywohnen könne;
ehehaffteBegriff: noth vorbehalten, welche er ihr ggnaden forzustehlenBegriff:
wißen wirdt.

Die im Bößen thurnOrt: einligende Catherina RepondPerson: von VillarvollardOrt:
soll anheütt durch mein hoch und wohlgeehrten hhherren eines wohl
bestelten stattgrichts stark examinert werden, auff ihr pactungBegriff:
mit dem teüffellBegriff: , wie, wo und wan solche geschehen, ob es
schrifftlich oder auf welche manier.
2do ob sie dem menschen
und vichBegriff: leibs krankheiten angeblasenBegriff: oder sonsten schaden
zugefüegt, seye mit eyerenBegriff: oder anderwärtig,
und solches wie, wo und wan, ob lebenlänglich, oder nur für
[S. 398]SeitenumbruchfürKorrigiert: b auff eine gewiße bestimbte zeit, undt ob sie nit willens
gewesen, mehreren leüthenBegriff: , so dan auch dem vichBegriff: übelsBegriff: an zu
hencken, in so gehabtem vorhaben aber nit reussiert.

3tio ob sie by der gethaner angebung der mithafftenBegriff: verharret,
und ob sie nit annoch andere der gleichen anzugeben weist,
diß aber in generalibus terminisSprachwechsel: Latein und ohne nambsung ihrer
schwäster1.
4to specialiter und umbständtlichen soll sie
befragt werden über die ergangenheit des emfangnen
büchßen schutzBegriff: ; so dan auch wie, wo und wan und waß
für schaden sie der DllesDemoiselles von BellerochePerson: außgewürcktBegriff: ;
und endtlich werde sie über alle biß dahin eingekommnen
inquisitionBegriff: undt außaagen examiniert.
Ubrigens werde
sie aller ihre kleideren entblöst und durch die ehefrau
des scharpffrichtersBegriff: oder bettelvögtinnen überall
geschohrenBegriff: , mit warmen wasser gewaschen und
nachwerthsBegriff: ihro ein benediciertesBegriff: kleid angethan,
so dan auch ein agnus deiBegriff: , ihro geweichtesBegriff: wasser
zu trincken geben, und sie mit solchem anspritzen.
Anbey soll niemand eingelaßen und der examinationBegriff:
beywohnen, alß die, welchen ambtshalber gebührt,
dorten sich einzufünden.

Anmerkungen

  1. Korrektur überschrieben, ersetzt: n.
  2. Korrigiert: .
  1. Gemeint ist Marguerite RepondPerson: .