SSRQ FR I/2/8 207.5-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.5-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Catherine Repond – Anweisung
1731 Juli 3.
Editionstext
Criminalische procedurBegriff: CorbersOrt:
widerDurch hängenden Einzug hervorgehoben die einligende Catherine RepondPerson: .
Das undergericht hat gesprochen, daß sie an dem zentnerBegriff: solle geschlagen werden.
Es bleibt darbey, mit dem zuthun, daß die einligende
über alle articlen der vorgehenden undt
bißdahin eingenomenen informationen undt
darauff erfolgten erkhandtnussenBegriff: specialiterSprachwechsel: Latein
undt punctatimSprachwechsel: Latein gehalten, undt vor, in undt
nach der folterungBegriff: über ihr missenthatenBegriff: genauw examiniert werden, umb das ihre dißohrtige bekhantnußBegriff: uberschickt werde.
über alle articlen der vorgehenden undt
bißdahin eingenomenen informationen undt
darauff erfolgten erkhandtnussenBegriff: specialiterSprachwechsel: Latein
undt punctatimSprachwechsel: Latein gehalten, undt vor, in undt
nach der folterungBegriff: über ihr missenthatenBegriff: genauw examiniert werden, umb das ihre dißohrtige bekhantnußBegriff: uberschickt werde.
Ubrigens wird hAbkürzung großgroßweibel1
verschaffenBegriff: , daß der
scharpffrichterBegriff: zu disem endt sich nacher
CorbersOrt: begebe, undt zu gleich die salbeBegriff: an
einem hundtBegriff: oder katzBegriff: probiere, dessen
effect zu erfahren.
scharpffrichterBegriff: zu disem endt sich nacher
CorbersOrt: begebe, undt zu gleich die salbeBegriff: an
einem hundtBegriff: oder katzBegriff: probiere, dessen
effect zu erfahren.
Stückbeschreibung