SSRQ FR I/2/8 207.9-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 207.9-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Marguerite Repond, Jacques Bouquet – Anweisung
1731 Juli 11.
Editionstext
BefelchBegriff:
an die hoch und wohlgeehrten des statt gerichts, sich lautt
eydts auf den 13ten huiusOriginaldatierung: 13.7.1731 unfelbarlichen alhier a einzufünden, wie schon den vergangnen
montag ist befolchenBegriff: worden. Wan hAbkürzung WeckPerson: unpäßlich
ist, soll hAbkürzung Pancratz AmmanPerson: sein stehl versehen.
eydts auf den 13ten huiusOriginaldatierung: 13.7.1731 unfelbarlichen alhier a einzufünden, wie schon den vergangnen
montag ist befolchenBegriff: worden. Wan hAbkürzung WeckPerson: unpäßlich
ist, soll hAbkürzung Pancratz AmmanPerson: sein stehl versehen.
[...]Editorisch irrelevant1
[S. 395]Seitenumbruch
Mandaten
An die hAbkürzung landtvögt zu CorbersOrt: 2 und BollOrt: 3, um die
Margueritte RepondPerson: , schwäster der einligenden CatherinePerson: ,
die dienstmagt des Claude JaquetPerson: und den artsBegriff: BouquetPerson:
von zur FlüheOrt: auf betreffenden fahls ein ziehen b und wohl verwahret alhier führen zu laßen.
Betreffend die übrige angeklagte sein ihr gnaden
gewährtigBegriff: , waß die fehrnere examinationBegriff: außwirketBegriff: wirdt.
Margueritte RepondPerson: , schwäster der einligenden CatherinePerson: ,
die dienstmagt des Claude JaquetPerson: und den artsBegriff: BouquetPerson:
von zur FlüheOrt: auf betreffenden fahls ein ziehen b und wohl verwahret alhier führen zu laßen.
Betreffend die übrige angeklagte sein ihr gnaden
gewährtigBegriff: , waß die fehrnere examinationBegriff: außwirketBegriff: wirdt.
Stückbeschreibung