SSRQ FR I/2/8 207.9-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 207.9-1
Licence : CC BY-NC-SA
Marguerite Repond, Jacques Bouquet – Instruction
1731 juillet 11.
Texte édité
BefelchTerme :
an die hoch und wohlgeehrten des statt gerichts, sich lautt
eydts auf den 13ten huiusDate : 13.07.1731 unfelbarlichen alhier a einzufünden, wie schon den vergangnen
montag ist befolchenTerme : worden. Wan hAbréviation WeckPersonne : unpäßlich
ist, soll hAbréviation Pancratz AmmanPersonne : sein stehl versehen.
eydts auf den 13ten huiusDate : 13.07.1731 unfelbarlichen alhier a einzufünden, wie schon den vergangnen
montag ist befolchenTerme : worden. Wan hAbréviation WeckPersonne : unpäßlich
ist, soll hAbréviation Pancratz AmmanPersonne : sein stehl versehen.
[...]Non-pertinence éditoriale1
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Mandaten
An die hAbréviation landtvögt zu CorbersLieu : 2 und BollLieu : 3, um die
Margueritte RepondPersonne : , schwäster der einligenden CatherinePersonne : ,
die dienstmagt des Claude JaquetPersonne : und den artsTerme : BouquetPersonne :
von zur FlüheLieu : auf betreffenden fahls ein ziehen b und wohl verwahret alhier führen zu laßen.
Betreffend die übrige angeklagte sein ihr gnaden
gewährtigTerme : , waß die fehrnere examinationTerme : außwirketTerme : wirdt.
Margueritte RepondPersonne : , schwäster der einligenden CatherinePersonne : ,
die dienstmagt des Claude JaquetPersonne : und den artsTerme : BouquetPersonne :
von zur FlüheLieu : auf betreffenden fahls ein ziehen b und wohl verwahret alhier führen zu laßen.
Betreffend die übrige angeklagte sein ihr gnaden
gewährtigTerme : , waß die fehrnere examinationTerme : außwirketTerme : wirdt.
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