SSRQ FR I/2/8 33.6-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 33.6-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Clauda Brocard – Anweisung
1611 Juni 8.
Editionstext
Gfangne
Clauda BrocartPerson: von VivisOrt: , ein strudlerinBegriff: , die
zeichnet anredt und doch beständig ist, das sie gott
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sambstag für gricht gestelt werden, neben dem die geistliche sie
besuchen und instruieren sollen und die hern des grichts sie erfragen.
Darzu uff die angebne1 stellenBegriff: .
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Stückbeschreibung