SSRQ FR I/2/8 55.1-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 55.1-1
Licence : CC BY-NC-SA
Jaquema Monod – Instruction
1621 septembre 16.
Texte édité
Gfangne
Jaquema MonnodPersonne : verdachte unholdinTerme : , khindsverderberinTerme :
unndt so gezeichnetTerme : syn soll, auch einem ein gsekhelgeldsekhel
soll gestolenTerme : haben, darüber sie examiniert worden,
undt aber nüt bekhennenTerme : will, soll visitiertTerme : unnd
3 mal lär uffgezogenTerme : werden.
unndt so gezeichnetTerme : syn soll, auch einem ein gsekhelgeldsekhel
soll gestolenTerme : haben, darüber sie examiniert worden,
undt aber nüt bekhennenTerme : will, soll visitiertTerme : unnd
3 mal lär uffgezogenTerme : werden.
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