SSRQ FR I/2/8 62.25-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 62.25-1
Licence : CC BY-NC-SA
Jean Monneron – Instruction
1623 septembre 28.
Texte édité
Jean MonneronsPersonne : geltstagTerme :
Uff die gestrigs tags durch den amtsman fürgebrachte zwen
puncten: 1. des lobsTerme : halben, ist abgerathen, das die glöubiger,
die uff die gütter collociertTerme : und damit zalt werdend, dem
alten bruch nach das lobTerme : zalen söllendt. Betreffend die
collocaoncollocationTerme : a, soll der amptsman nit allein etlich der güttern,
die von m hmin heren sich belechnendTerme : , collocierenTerme : , sonders auch andere, die von andern
heren sich belechnendTerme : , bschwärdt sich etwanTerme : einer, wird man in [...]Illisible (2 cm)b.
puncten: 1. des lobsTerme : halben, ist abgerathen, das die glöubiger,
die uff die gütter collociertTerme : und damit zalt werdend, dem
alten bruch nach das lobTerme : zalen söllendt. Betreffend die
collocaoncollocationTerme : a, soll der amptsman nit allein etlich der güttern,
die von m hmin heren sich belechnendTerme : , collocierenTerme : , sonders auch andere, die von andern
heren sich belechnendTerme : , bschwärdt sich etwanTerme : einer, wird man in [...]Illisible (2 cm)b.
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