SSRQ SG III/4 205-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud
Zitation: SSRQ SG III/4 205-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Bussenrodel aus der Amtsrechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Landvogtei Sax-Forstegg von Landvogt
Wolfgang Hottinger
1699.
Stückbeschreibung
- Signatur: StASG AA 2 B 041, fol. 11r–12r
- Originaldatierung: 1699 Überlieferung: Heft
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 21.0 × 33
- Sprache: Deutsch
Kommentar
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Der BussenrodelBegriff: stammt aus der AmtsrechnungBegriff: des LandvogtsBegriff: Wolfgang HottingerPerson: von Sax-ForsteggOrt: aus dem Jahr 1699Datum: 1699. Die Bussen waren wichtige Einnahmequellen für die ZürcherOrganisation: Obrigkeit und sind deshalb in allen jährlich vorliegenden Landvogtrechnungen von 1615Datum: 1615 bis 1798Datum: 1798 fast lückenlos und je nach Landvogt mehr oder weniger detailliert überliefert (StASG AA 2 B 027 bis B 123).
Der vorliegende Bussenrodel dient als Beispiel der niedergerichtlichen StrafgerichtsbarkeitBegriff: und enthält sowohl die BussenBegriff: vom landvögtlichen BussengerichtBegriff: als auch vom EhegerichtBegriff: sowie die kleinen Bussen vom ZeitgerichtBegriff: . Die Bussbeträge sind detailliert mit den Namen der Gebüssten, der Tatopfer und der VergehenBegriff: aufgelistet. Das Verzeichnis gibt nicht nur Einblick in die Praxis der niedrigen Strafgerichts-Begriff: und EhegerichtsbarkeitBegriff: , sondern auch in die Art und Weise der DelikteBegriff: (z. B. SchlägereienBegriff: oder SchmähungenBegriff: ) und enthält Hinweise zu Tatorten, Tatzeiten, Tatmotiven, aber auch zu den Berufen der Beteiligten: Ein Eintrag zeigt z. B. das Vorgehen des SchmiedsBegriff: aus SalezOrt: , der nachtsBegriff: einem anderen Schmied seinen Laden mit einem SteinBegriff: zertrümmert. Der Bussenrodel ist eine umso wichtigere Quelle, da keine seriellen Strafgerichtsprotokolle für den ganzen Raum WerdenbergOrt: vorhanden sind und dadurch nur wenig zur damaligen Strafgerichtspraxis überliefert ist.
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Zu den GerichtenBegriff: in Sax-ForsteggOrt: vgl. SSRQ SG III/4 166-1; SSRQ SG III/4 177-1; SSRQ SG III/4 211-1, Art. 11; SSRQ SG III/4 234-1; SSRQ SG III/4 241-1.
Editionstext
ij Währung: 2 Gulden xxx xrWährung: 30 Kreuzer zalt Tomman AuwerPerson: in SennwaldOrt: vor ein freffelBegriff: ,
so wegen einer zyginerinBegriff: begangen.
xxxx Währung: 40 Gulden zalt Hans BerneggerPerson: , richtersBegriff: sohn, weil er
sich mit Lisenbeth KammererPerson: verheürrathetBegriff: ,
sie waren im dritten gradBegriff: verwandt.
x Währung: 10 Gulden zalt Abraham RychPerson: in SennwaldOrt: wegen frühzeittigem bejschlafsBegriff: mit Barbel FrickhinPerson: , auch
im SennwaldOrt: .
ij Währung: 2 Gulden zalt Uli AuwerPerson: , ehegaummersBegriff: sohn im SennwaldOrt: ,
welcher seinen vetter, wachtmrwachtmeisterBegriff: AuwerPerson: , bezichtiget,
als ob er ihme krieseBegriff: gunnenBegriff: , auch sonst etwas
händelBegriff: , so er mit ihme gehabt.
viij Währung: 8 Gulden zalt wachtmrwachtmeisterBegriff: HanselmanPerson: , richtersBegriff: sohn, welcher
mit Hans TynerPerson: , härtzerBegriff: , wüeste händelBegriff: gehabt,
auch mit allerhand lästerwortenBegriff: überfallen.
iij Währung: 3 Gulden zalt Uli BergerPerson: von SalletzOrt: , welcher mit richterBegriff:
Christen BergerPerson: händel hat angehebt im wirthshausBegriff: zu SalletzOrt: .
ij Währung: 2 Gulden zalt Hans RynerPerson: , schmidtBegriff: zu SalletzOrt: , weil er
bei nachtBegriff: dem schmidt BergerPerson: ein steinBegriff: an ladenBegriff:
geworffen, das solcher verbrochen und sonst
ungerimbte wort ausgstosen.
iiij Währung: 4 Gulden zallen Uli BergerPerson: , Joseph RychPerson: , Conrad BergerPerson: , des
wirthsBegriff: knechtBegriff: , Hans BöschPerson: und Anderes BäbiPerson: für
freffelBegriff: , so mit Ulrich RodunerPerson: zu nachtsBegriff: angestelt
haben.
ij Währung: 2 Gulden zalt weber TüselPerson: im SennwaldOrt: , weil sein frfrau
dem Adrian WollwendPerson: etwas embdBegriff: von der
wiesen genommen hat.
Summa dis blatts
an geltt lxxij Währung: 72 Gulden xxx xrWährung: 30 Kreuzer .
Weither ingenommen an bußenBegriff:
ij Währung: 2 Gulden xv xrWährung: 15 Kreuzer ist am zeith gerichtBegriff: an kleinen busenBegriff: gefallen.
Summarum aller bußenBegriff:
Anmerkungen
- S. 1–11 RechnungBegriff: über diverse EinnahmenBegriff: von Weizen, Roggen, Wein u. v. m. aus GüternBegriff: , WäldernBegriff: und AlpenBegriff: , vom ZehntBegriff: , von den MühlenBegriff: sowie von den LehenBegriff: .↩
- Die Auflösung der Abkürzung und die Lesung sind unsicher.↩
- Es folgt die RechnungBegriff: über die AusgabenBegriff: (UnterhaltBegriff: des SchlossesBegriff: , LöhneBegriff: für AmtleuteBegriff: oder Arbeiter, Futter, LebensmittelBegriff: , PatenschaftenBegriff: usw.).↩
Regest
Einnahmen an Bussen in der Landvogtei Sax-Forstegg