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SSRQ SG III/4 247-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud

Zitation: SSRQ SG III/4 247-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Vertrag zwischen der Gemeinde Grabs und Uhrmachermeister Jost Kamm ab dem Kerenzerberg wegen der Reparatur der Grabser Kirchenuhr

ca. 1781 – 1794.

Der Arbeitsvertrag zwischen der Gemeinde Grabs und Uhrmachermeister Jost Kamm ab dem Kerenzerberg regelt die Renovation der Uhr der Kirche Grabs. Der Uhrmacher soll alles, was in schlechtem Zustand ist, ersetzen und die Uhr mit einem englischen Pendel versehen. Die Uhr soll ihm nach Walenstadt geliefert und von dort wieder abgeholt werden. Für seine Arbeit erhält er 8 Dublonen und einen Kronentaler; sind die alten Zeiger noch brauchbar, sollen ihm pro Zeiger je 1 Kronentaler abgezogen werden. Nach einem Jahr soll ihm der Lohn samt Zins bezahlt werden. Falls die Gemeinde jedoch eine neue Uhr haben möchte, wird folgendes vereinbart: Für eine neue Uhr gleicher Grösse mit zwei Zeigern, einem englischen Pendel mit Gewicht, Seilen etc. will er nebst der alten Uhr 25.5 Dublonen und ein Trinkgeld. Maler-, Maurer- und Zimmerarbeiten bezahlt die Gemeinde.

Unterschriften: Othmar Hilty, Ammann, und Jost Kamm

  • Signatur: OGA Grabs O 0001
  • Originaldatierung: ca. 1781 – 1794 (Undatiert.)
  • Überlieferung: Original (Doppelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 21.0 × 35.0
  • Sprache: Deutsch

  1. Der VertragBegriff: zwischen der Gemeinde GrabsOrganisation: und dem UhrmacherBegriff: Jost KammPerson: ist nicht datiert. Er muss etwa zwischen 1781Datum: 1781 und 1794Datum: 1794 entstanden sein. Die Datierung beruht auf der Unterschrift von Ammann Othmar HiltyPerson: , der in den Quellen ab 1781 bis zu seinem Tod 1794 als LandammannBegriff: von WerdenbergOrt: belegt ist.

  2. VerträgeBegriff: zum BauBegriff: von BrückenBegriff: , StrassenBegriff: oder GebäudenBegriff: , zur Herstellung von KirchenuhrenBegriff: , -glockenBegriff: oder AltärenBegriff: usw. konnten für WerdenbergOrt: nur wenige gefunden werden, so ist z. B. der Vertrag für Reparaturen an KircheBegriff: und PfarrhausBegriff: in SalezOrt: von 1768 einer der wenigen erhaltenen Verträge (StASG AA 2 A 12-4-6 mit einem Verzeichnis über die Reparaturen StASG AA 2 A 12-4-9). Häufiger sind RechnungenBegriff: über die Bau- oder ReparaturkostenBegriff: bzw. LöhneBegriff: zu den ausgeführten Arbeiten, so z. B. StASG AA 2 A 13-5-3 (Büchelhaus, Haus und Hofstatt am BüchelOrt: [Lehen]); StASG AA 3 A 09-3 (KornhausBegriff: in WerdenbergOrt: ); StASG AA 2 A 12-3-14 (TurmBegriff: und KircheBegriff: in SevelenOrt: ); LAGL AG III.2437:009 (StallBegriff: in GrabsOrt: ); LAGL AG III.2402:122 (PfarrhausBegriff: in BuchsOrt: ); LAGL AG III.2402:042 und LAGL AG III.2402:096 (PfründhausBegriff: in SevelenOrt: ); LAGL AG III.2402:094 (PfründhausBegriff: in BuchsOrt: ); EKGA Salez 32.01.51, Bauwirtschaft, 26.07.1783 (Pfründstall in SalezOrt: ) oder LAGL AG III.2402:084 (PfründhausBegriff: in GrabsOrt: ).

Editionstext


Getroffener accordBegriff: entzwüschend denen herren vorgsezten einer ehrsammen gemeind GrabsOrganisation: und mr meister Jost
Kamm
Person:
ab KerenzenOrt: betreffend die kirchenuhrBegriff: zu GrabsOrt: ,
auf ratification und gutheißen der ehrsammen gemeind.

1. Verspricht ermelter KammPerson: , die alte uhrBegriff: in behörigen und
guten stand zu stellen und was nit so gut als neüw, alles
neüw zu machen.

2. Verspricht er die uhrBegriff: mit einem EnglischenOrt: perpendickelBegriff: zu versechen, welches die haubtsach und das haubtwesen der uhr
ausmacht.

3. Solle die uhrBegriff: ihme franco WallenstattOrt: gestellet und wieder
von dort abgehohlt werden und solle ihme vor müh und arbeit
belohnungBegriff: gegeben werden 8 schiltlidublonenWährung: 8 Dublonen und ein kronenthalerWährung: 1 Kronentaler .

4. So die alte zeigerBegriff: noch brauchbar und gut sind, sollen vom
accord von jedem 1 kronenthalerWährung: 1 Kronentaler abgezogen werden.

5. Verspricht er ein jahr langZeitspanne: 1 Jahr gut zu stehen und wann die uhrBegriff: dann
probhältigBegriff: , so soll ihm die belohnungBegriff: sammt dem zins ausgerichtet und bezahlt werden.

6. Überlaße er der gemeindBegriff: , wann die uhr in probhältigem
stand ist, ein trinckgeltBegriff: .

Wann aber die ehrsamme gemeind eine neüe uhrBegriff: haben
wollte, ist folgendes verdingBegriff: getroffen worden:

Vor eine neüe uhr von der gleichen größe wie die alte,
mit 2 zeigernBegriff: , einem EnglischenOrt: perpendickelBegriff: mit gewichtBegriff: ,
seilerenBegriff: und was die uhr erforderet, fordert er über
die alte uhr 25½ schiltlidublonenWährung: 25.5 Dublonen und ein überlaßenes [fol. 1v]Seitenumbruch
trinckgeltBegriff: , verspricht ein jahrZeitspanne: 1 Jahr darvor gutzustehen und wann
sie in gutem, probhältigemBegriff: stand, solle ihme die belohnungBegriff:
sammt zins bezahlt, auch die uhr auf der gemeind kosten
von WallenstattOrt: abgeholt werden.
MahlerBegriff: , maurerBegriff: und zimmerarbeitBegriff: solle die gemeind
bezahlen.

[Unterschrift:] aOthmar
Hilty
Person:
, ammanBegriff:

[Unterschrift:] bIch, alß uhrmacherBegriff: , will
diß, mein versprechen, wie
oben bemelt, in treüen halten,
Jost KammPerson:
[Vermerk auf der Rückseite von Hand des 18. Jh.:]
Getroffener accordBegriff:
wegen der kirchenuhrBegriff:
zu GrabsOrt:
|Seitenumbruch
[Registraturvermerk auf der Rückseite:]
107

Anmerkungen

  1. Handwechsel: .
  2. Handwechsel: .