SSRQ SG III/4 247-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, da Sibylle Malamud
Citazione: SSRQ SG III/4 247-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Vertrag zwischen der Gemeinde Grabs und Uhrmachermeister Jost Kamm ab dem Kerenzerberg wegen der Reparatur der Grabser Kirchenuhr
ca. 1781 – 1794.
Descrizione della fonte
- Collocazione: OGA Grabs O 0001
- Data di origine: ca. 1781 – 1794 (Undatiert.) Tradizione: Original (Doppelblatt)
- Supporto alla scrittura: Papier
- Formato l × a (cm): 21.0 × 35.0
- Lingua: tedesco
Commento
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Der VertragTermine: zwischen der Gemeinde GrabsOrganizzazione: und dem UhrmacherTermine: Jost KammPersona: ist nicht datiert. Er muss etwa zwischen 1781Data: 1781 und 1794Data: 1794 entstanden sein. Die Datierung beruht auf der Unterschrift von Ammann Othmar HiltyPersona: , der in den Quellen ab 1781 bis zu seinem Tod 1794 als LandammannTermine: von WerdenbergLuogo: belegt ist.
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VerträgeTermine: zum BauTermine: von BrückenTermine: , StrassenTermine: oder GebäudenTermine: , zur Herstellung von KirchenuhrenTermine: , -glockenTermine: oder AltärenTermine: usw. konnten für WerdenbergLuogo: nur wenige gefunden werden, so ist z. B. der Vertrag für Reparaturen an KircheTermine: und PfarrhausTermine: in SalezLuogo: von 1768 einer der wenigen erhaltenen Verträge (StASG AA 2 A 12-4-6 mit einem Verzeichnis über die Reparaturen StASG AA 2 A 12-4-9). Häufiger sind RechnungenTermine: über die Bau- oder ReparaturkostenTermine: bzw. LöhneTermine: zu den ausgeführten Arbeiten, so z. B. StASG AA 2 A 13-5-3 (Büchelhaus, Haus und Hofstatt am BüchelLuogo: [Lehen]); StASG AA 3 A 09-3 (KornhausTermine: in WerdenbergLuogo: ); StASG AA 2 A 12-3-14 (TurmTermine: und KircheTermine: in SevelenLuogo: ); LAGL AG III.2437:009 (StallTermine: in GrabsLuogo: ); LAGL AG III.2402:122 (PfarrhausTermine: in BuchsLuogo: ); LAGL AG III.2402:042 und LAGL AG III.2402:096 (PfründhausTermine: in SevelenLuogo: ); LAGL AG III.2402:094 (PfründhausTermine: in BuchsLuogo: ); EKGA Salez 32.01.51, Bauwirtschaft, 26.07.1783 (Pfründstall in SalezLuogo: ) oder LAGL AG III.2402:084 (PfründhausTermine: in GrabsLuogo: ).
Testo editionale
Getroffener accordTermine: entzwüschend denen herren vorgsezten einer ehrsammen gemeind GrabsOrganizzazione: und mr meister Jost
KammPersona: ab KerenzenLuogo: betreffend die kirchenuhrTermine: zu GrabsLuogo: ,
auf ratification und gutheißen der ehrsammen gemeind.
1. Verspricht ermelter KammPersona: , die alte uhrTermine: in behörigen und
guten stand zu stellen und was nit so gut als neüw, alles
neüw zu machen.
2. Verspricht er die uhrTermine: mit einem EnglischenLuogo: perpendickelTermine: zu versechen, welches die haubtsach und das haubtwesen der uhr
ausmacht.
3. Solle die uhrTermine: ihme franco WallenstattLuogo: gestellet und wieder
von dort abgehohlt werden und solle ihme vor müh und arbeit
belohnungTermine: gegeben werden 8 schiltlidublonenValuta: 8 dobloni und ein kronenthalerValuta: 1 kronentaler .
4. So die alte zeigerTermine: noch brauchbar und gut sind, sollen vom
accord von jedem 1 kronenthalerValuta: 1 kronentaler abgezogen werden.
5. Verspricht er ein jahr langPeriodo: 1 anno gut zu stehen und wann die uhrTermine: dann
probhältigTermine: , so soll ihm die belohnungTermine: sammt dem zins ausgerichtet und bezahlt werden.
6. Überlaße er der gemeindTermine: , wann die uhr in probhältigem
stand ist, ein trinckgeltTermine: .
Wann aber die ehrsamme gemeind eine neüe uhrTermine: haben
wollte, ist folgendes verdingTermine: getroffen worden:
Vor eine neüe uhr von der gleichen größe wie die alte,
mit 2 zeigernTermine: , einem EnglischenLuogo: perpendickelTermine: mit gewichtTermine: ,
seilerenTermine: und was die uhr erforderet, fordert er über
die alte uhr 25½ schiltlidublonenValuta: 25.5 dobloni und ein überlaßenes [fol. 1v]Interruzione di pagina
trinckgeltTermine: , verspricht ein jahrPeriodo: 1 anno darvor gutzustehen und wann
sie in gutem, probhältigemTermine: stand, solle ihme die belohnungTermine:
sammt zins bezahlt, auch die uhr auf der gemeind kosten
von WallenstattLuogo: abgeholt werden.
MahlerTermine: , maurerTermine: und zimmerarbeitTermine: solle die gemeind
bezahlen.
diß, mein versprechen, wie
oben bemelt, in treüen halten,
Jost KammPersona:
Getroffener accordTermine:
wegen der kirchenuhrTermine:
zu GrabsLuogo:
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Regesto
Der Arbeitsvertrag zwischen der Gemeinde Grabs und Uhrmachermeister Jost Kamm ab dem Kerenzerberg regelt die Renovation der Uhr der Kirche Grabs. Der Uhrmacher soll alles, was in schlechtem Zustand ist, ersetzen und die Uhr mit einem englischen Pendel versehen. Die Uhr soll ihm nach Walenstadt geliefert und von dort wieder abgeholt werden. Für seine Arbeit erhält er 8 Dublonen und einen Kronentaler; sind die alten Zeiger noch brauchbar, sollen ihm pro Zeiger je 1 Kronentaler abgezogen werden. Nach einem Jahr soll ihm der Lohn samt Zins bezahlt werden. Falls die Gemeinde jedoch eine neue Uhr haben möchte, wird folgendes vereinbart: Für eine neue Uhr gleicher Grösse mit zwei Zeigern, einem englischen Pendel mit Gewicht, Seilen etc. will er nebst der alten Uhr 25.5 Dublonen und ein Trinkgeld. Maler-, Maurer- und Zimmerarbeiten bezahlt die Gemeinde.
Unterschriften: Othmar Hilty, Ammann, und Jost Kamm