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SSRQ SG III/4 251-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, von Sibylle Malamud

Zitation: SSRQ SG III/4 251-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Johannes Rüdisühli von Frümsen wird wegen Diebstahls vom Hochgericht von Sax-Forstegg verbannt, vom Landvogt aber zu Gefängnis mit Zwangsarbeit begnadigt

1784 Dezember 15. Kanzlei der Landvogtei Sax-Forstegg

Johannes Rüdisühli, genannt rauhen, von Frümsen, wird vom Herrschafts- und Malefizgericht von Sax-Forstegg wegen diverser Diebstähle verurteilt. Er soll am Nachmittag eine Stunde an den Pranger gestellt, ausgepeitscht und für 12 Jahre verbannt werden. Die Bestohlenen sollen aus dem Wenigen, das dem Verbannten mit der Zeit vielleicht zukommen wird, entschädigt werden. Landvogt Johann Jakob Escher mildert die Verbannungsstrafe in sechs Jahre Zuchthaus mit öffentlicher Arbeit in Zürich.

  • Signatur: StAZH A 346.6, Nr. 216
  • Originaldatierung: 1784 Dezember 15 (15. christmonat 1784)
  • Überlieferung: Aufzeichnung (Einzelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 23.5 × 36.0
  • Sprache: Deutsch
  • Schreiber: Kanzlei der Landvogtei Sax-Forstegg

  1. Das UrteilBegriff: des HochgerichtsBegriff: in Sax-ForsteggOrt: zeigt den Übergang von der bis dahin für todeswürdige VerbrechenBegriff: üblichen TodesBegriff: - oder VerbannungsstrafenBegriff: in eine HaftstrafeBegriff: mit gemeinnütziger ArbeitBegriff: , die sich im 19. Jh.Datum: 1801 – 1800 zur vorherrschenden StrafformBegriff: ausbildet (HRG, Bd. 1, Sp. 1431–1433). Vorformen der Gefängnisstrafe zielen auf eine körperliche Schädigung und sind eher mit einer KörperstrafeBegriff: gleichzusetzen (HRG, Bd. 1, Sp. 1899–1901).

    Johannes RüdisühliPerson: gelingt mehrmals die FluchtBegriff: aus dem ZuchthausBegriff: in ZürichOrt: (vgl. dazu das Schreiben vom 4. Oktober 1490, StAZH A 346.6, Nr. 302).

  2. Über die VerfassungBegriff: des HochBegriff: - oder Blutgerichts in Sax-ForsteggOrt: ist wenig bekannt. Weder im Landrecht von 1627Datum: 1627 (SSRQ SG III/4 166-1) noch in anderen Quellen findet sich eine HochgerichtsordnungBegriff: . Nach der Beschreibung Sax-Forsteggs von Kaspar ThomannPerson: von 1741Datum: 1741, der zu jener Zeit PfarrerBegriff: in SalezOrt: war, führt im Blutgericht der LandammannBegriff: den VorsitzBegriff: mit 13 RichternBegriff: . Das UrteilBegriff: wird (wie im hier edierten Stück) vom LandvogtBegriff: bestätigt, gemildert oder aufgehoben. SaxOrt: und SennwaldOrt: stellen je drei, FrümsenOrt: , SalezOrt: und HaagOrt: je zwei und die Obere LienzOrt: je einen Richter (gedruckt in Senn, Frey-Herschafft Sax, S. 22–23, vgl. auch Aebi 1974, S. 29; Kreis 1923, S. 23).

Editionstext


Johanes RüedisüliPerson: , genandt rauhen von FrümbsenOrt: ,
welcher wegen verschidenen ofendtlichen und haimlichenBegriff: diebstählenBegriff: inn und ausert der herrschafftBegriff: nicht
nur angeklagt, sonderen solche selbsten güetlich und
peinlichBegriff: bekendt, ist endts bemelten tages von
einem ganzen ehrsammen herrschaftsBegriff: - und malifizgerichtBegriff: der freyherrschafft SaxOrt: einmüthig dahin verurtheilet worden, das er diseren nachmitagBegriff:
eine stundBegriff: ofendtlich an den brangerBegriff: gestelt, nachharo
mit der rutenBegriff: aus gestrichenBegriff: und zwölf jahrZeitspanne: 12 Jahre auß
der herrschafft banisiertBegriff: sein solle. Die gestohlene
uhrBegriff: und biblenBegriff: sollend ihren ersten rechtmäsigen
besizer unendtgeltlich wider zugestelt werden. Der
TraubenOrt: würthBegriff: in AltstettenOrt: , der solche uhr in versazBegriff: gehabt und von dem Rüedisüli samt nach drey
federen thlrtahlerBegriff: gestohlen worden, solle mit seiner anforderung ab und zur ruk gewisen seyn. Die übrigen
herrschaffts leüthBegriff: , so von ihme in mehr und minderen
grad beschädiget worden, sollen auß dem sehr wenigen,
so ihme mit der zeit zu fallen möchte, nach den umständen
in etwaß endtschädigetBegriff: werden.
Diseres urtheillBegriff: hat
unsere hochgeachte herr landvogt JohAbkürzung Jacob EscherPerson:
nach habenden rechten und gewaltsamme dahin verminderet und begnadigetBegriff: , das anstatt der zwölf
jährigen
Zeitspanne: 12 Jahre
banisationBegriff: durch ein verwartBegriff: bey unsern
gnädig herren und oberen solle getrachtet werden, disen
ohnglüklichen menschen sechs jahrZeitspanne: 6 Jahre lang im oberkeitlichen [fol. 1v]Seitenumbruch
zuchthausBegriff: in ZürichOrt: bey offendtlicher arbeitBegriff: zu versorgen.

Actum, den 15.ten christmonat 1784Originaldatierung: 15.12.1784,
anUnsichere Lesunga

canzley der freyherrschafft SaxOrt: .

Anmerkungen

  1. Unsichere Lesung.