SSRQ SG III/4 251-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, XIV. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons St. Gallen, Dritter Teil: Die Landschaften und Landstädte, Band 4: Die Rechtsquellen der
Region Werdenberg: Grafschaft Werdenberg und Herrschaft Wartau, Freiherrschaft Sax-Forstegg und Herrschaft Hohensax-Gams, da Sibylle Malamud
Citazione: SSRQ SG III/4 251-1
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Johannes Rüdisühli von Frümsen wird wegen Diebstahls vom Hochgericht von Sax-Forstegg verbannt, vom Landvogt aber zu Gefängnis mit Zwangsarbeit begnadigt
1784 dicembre 15. Kanzlei der Landvogtei Sax-Forstegg
Descrizione della fonte
- Collocazione: StAZH A 346.6, Nr. 216
- Data di origine: 1784 dicembre 15 (15. christmonat 1784) Tradizione: Aufzeichnung (Einzelblatt)
- Supporto alla scrittura: Papier
- Formato l × a (cm): 23.5 × 36.0
- Lingua: tedesco
Commento
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Das UrteilTermine: des HochgerichtsTermine: in Sax-ForsteggLuogo: zeigt den Übergang von der bis dahin für todeswürdige VerbrechenTermine: üblichen TodesTermine: - oder VerbannungsstrafenTermine: in eine HaftstrafeTermine: mit gemeinnütziger ArbeitTermine: , die sich im 19. Jh.Data: 1801 – 1800 zur vorherrschenden StrafformTermine: ausbildet (HRG, Bd. 1, Sp. 1431–1433). Vorformen der Gefängnisstrafe zielen auf eine körperliche Schädigung und sind eher mit einer KörperstrafeTermine: gleichzusetzen (HRG, Bd. 1, Sp. 1899–1901).
Johannes RüdisühliPersona: gelingt mehrmals die FluchtTermine: aus dem ZuchthausTermine: in ZürichLuogo: (vgl. dazu das Schreiben vom 4. Oktober 1490, StAZH A 346.6, Nr. 302).
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Über die VerfassungTermine: des HochTermine: - oder Blutgerichts in Sax-ForsteggLuogo: ist wenig bekannt. Weder im Landrecht von 1627Data: 1627 (SSRQ SG III/4 166-1) noch in anderen Quellen findet sich eine HochgerichtsordnungTermine: . Nach der Beschreibung Sax-Forsteggs von Kaspar ThomannPersona: von 1741Data: 1741, der zu jener Zeit PfarrerTermine: in SalezLuogo: war, führt im Blutgericht der LandammannTermine: den VorsitzTermine: mit 13 RichternTermine: . Das UrteilTermine: wird (wie im hier edierten Stück) vom LandvogtTermine: bestätigt, gemildert oder aufgehoben. SaxLuogo: und SennwaldLuogo: stellen je drei, FrümsenLuogo: , SalezLuogo: und HaagLuogo: je zwei und die Obere LienzLuogo: je einen Richter (gedruckt in Senn, Frey-Herschafft Sax, S. 22–23, vgl. auch Aebi 1974, S. 29; Kreis 1923, S. 23).
Testo editionale
Johanes RüedisüliPersona: , genandt rauhen von FrümbsenLuogo: ,
welcher wegen verschidenen ofendtlichen und haimlichenTermine: diebstählenTermine: inn und ausert der herrschafftTermine: nicht
nur angeklagt, sonderen solche selbsten güetlich und
peinlichTermine: bekendt, ist endts bemelten tages von
einem ganzen ehrsammen herrschaftsTermine: - und malifizgerichtTermine: der freyherrschafft SaxLuogo: einmüthig dahin verurtheilet worden, das er diseren nachmitagTermine:
eine stundTermine: ofendtlich an den brangerTermine: gestelt, nachharo
mit der rutenTermine: aus gestrichenTermine: und zwölf jahrPeriodo: 12 anni auß
der herrschafft banisiertTermine: sein solle. Die gestohlene
uhrTermine: und biblenTermine: sollend ihren ersten rechtmäsigen
besizer unendtgeltlich wider zugestelt werden. Der
TraubenLuogo: würthTermine: in AltstettenLuogo: , der solche uhr in versazTermine: gehabt und von dem Rüedisüli samt nach drey
federen thlrtahlerTermine: gestohlen worden, solle mit seiner anforderung ab und zur ruk gewisen seyn. Die übrigen
herrschaffts leüthTermine: , so von ihme in mehr und minderen
grad beschädiget worden, sollen auß dem sehr wenigen,
so ihme mit der zeit zu fallen möchte, nach den umständen
in etwaß endtschädigetTermine: werden. Diseres urtheillTermine: hat
unsere hochgeachte herr landvogt JohAbbreviazione Jacob EscherPersona:
nach habenden rechten und gewaltsamme dahin verminderet und begnadigetTermine: , das anstatt der zwölf
jährigenPeriodo: 12 anni banisationTermine: durch ein verwartTermine: bey unsern
gnädig herren und oberen solle getrachtet werden, disen
ohnglüklichen menschen sechs jahrPeriodo: 6 anni lang im oberkeitlichen [fol. 1v]Interruzione di pagina
zuchthausTermine: in ZürichLuogo: bey offendtlicher arbeitTermine: zu versorgen.
canzley der freyherrschafft SaxLuogo: .
Regesto
Johannes Rüdisühli, genannt rauhen, von Frümsen, wird vom Herrschafts- und Malefizgericht von Sax-Forstegg wegen diverser Diebstähle verurteilt. Er soll am Nachmittag eine Stunde an den Pranger gestellt, ausgepeitscht und für 12 Jahre verbannt werden. Die Bestohlenen sollen aus dem Wenigen, das dem Verbannten mit der Zeit vielleicht zukommen wird, entschädigt werden. Landvogt Johann Jakob Escher mildert die Verbannungsstrafe in sechs Jahre Zuchthaus mit öffentlicher Arbeit in Zürich.