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SSRQ ZH NF II/11 151-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 11: Die Obervogteien um die Stadt Zürich, von Ariane Huber Hernández und Michael Nadig

Zitation: SSRQ ZH NF II/11 151-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Urteil der beiden Obervögte der Vier Wachten betreffend fremde Hausleute in Hottingen und Abweisung einer Appellation an dieselben in einem ähnlichen Fall

1721 Oktober 31 – November 14.

Die Gemeinde Hottingen, vertreten von Untervogt Arter und den Vorgesetzten, klagt, dass Ulrich Lutz aus dem Appenzellerland und Bernhard Bosshard von Wila mit ihren Familien in Abraham Zieglers Haus beim Hottingersteg wohnen und sich trotz mehrmaliger Aufforderung und Bussandrohung weigern, die Gemeinde zu verlassen und von ihrem Hausherrn dabei unterstützt werden. Dies verstosse nicht nur gegen die Rechte der Gemeinde, sondern auch gegen die obrigkeitlichen Mandate. Ziegler hingegen ist der Ansicht, dass er das Recht habe, sein eigenes Haus nach Gutdünken zu gebrauchen und zu vermieten. Die Obervögte entscheiden, dass Lutz und Bosshard bis am nächsten Dienstag sowohl das Haus von Ziegler als auch die Gemeinde Hottingen zu verlassen haben. Im Falle des Ungehorsams droht ihnen eine Busse und Gefängnis im Oetenbach. Kurz darauf bittet Hauptmann Kramer im Namen seines Schwiegervaters Keller um ein Urteil. Die Gemeinde Hottingen geht gegen Keller vor wegen den Mietern in dessen Haus bei der Kreuzkirche. Die Obervögte entscheiden, dass es sich mit diesem Fall gleich verhalte wie mit dem oben genannten, weshalb eine eigene Untersuchung nicht nötig sei. Das Urteil gegen die Mieter von Ziegler soll sich auch auf diesen Fall sowie allfällige weitere Fälle erstrecken.

  • Signatur: StAZH A 149.1, Nr. 159
  • Originaldatierung: 1721 Oktober 31 – November 14 (31. Oktober 1721 (Urteil); 14. November 1721 (Abweisung der Appellation))
  • Überlieferung: Original (Doppelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 22.5 × 33.0
  • Sprache: Deutsch
  • Schreiber: Johann Rudolf Hess, Landschreiber der Kanzlei Vier Wachten

ZieglerPerson: und KramerPerson: appellierten gegen diesen Entscheid der Obervögte an den RatOrganisation: , der am 17. November 1721 entschied, dass ZieglerPerson: und KellerPerson: ihre Häuser weiterhin so brauchen dürften wie bisher, aber keine Neuerungen oder Erweiterungen vornehmen dürften. Gemeindsgenossen hatten den Vorrang vor Auswärtigen, wenn aber keine Gemeindsgenossen zur Verfügung standen, durften sie auch weiterhin Fremde aufnehmen, mussten dann allerdings für diese Hintersassen bürgen. Ausserdem verlangte der RatOrganisation: von den Auswärtigen einen Nachweis, dass sie nach wie vor über das Bürgerrecht ihrer Herkunftsgemeinde verfügten (StAZH B II 754, S. 77-78).

Der Umgang mit den Hintersassen war für die Gemeinden EngeOrganisation: , OberstrassOrganisation: , FlunternOrganisation: , HottingenOrganisation: und RiesbachOrganisation: am 3. Oktober 1660 neu geregelt worden, nachdem sich ein Teil des Gemeindegebiets aufgrund der neuen Stadtbefestigung nun innerhalb der Stadtmauern befand (SSRQ ZH NF II/11 122-1). Am 20. April 1676 wurde anlässlich eines Falles in HottingenOrt: , aber für alle direkt an die Stadt angrenzenden Gemeinden gültig festgehalten, dass Hausbesitzer sich verpflichten müssten, keine Fremden aufzunehmen, die Häuser nur an Bürger oder Gemeindsgenossen zu verkaufen, sie nicht um mehr Räume zu erweitern und für fremde Lehenleute zu bürgen (StAZH A 149.1, Nr. 105).

Zu den Hintersassen vgl. SSRQ ZH NF I/1/11 96-1; HLS, Hintersassen; Bock 2009, S. 203-206; Schellenberg 1951, S. 22-27 und 56; Guyer 1943, S. 81-83; Weisz 1938, S. 215-219.

Editionstext

Demnach der untervogt ArterPerson: und samtlicheIn der Vorlage: samt vorgesetzte einer ehrsamenIn der Vorlage: ehrs gmeind HottingenOrt: Organisation: klagend vorgetragen, welcher gestalten der Ulrich LutzPerson: auß’m Appenzeller LandOrt: und Bernhardt PoshardtPerson: von WylaOrt: , beyde samt ihren haushaltungen in hrnAbkürzung lieütenantIn der Vorlage: lieütent ZieglersPerson: haus bey’m Hottinger StegOrt: dermahlen wohnhafft, zuwieder der schon öffters an sie ergangener oberkeitlicherIn der Vorlage: oberkeitr befehlen und angekündeter bus auß der gemeind nicht wegziehen wollind, sondren von ihrem hausherren annoch unterstützet werdind zuverbleiben, welche eigenmächtige einnistung frömbden volks denen von mgn hhrnAbkürzung selbsten und denen jederweiligen hhrnAbkürzung obervögten ihnen bey vielerley dergleichen anläßen gnädig ertheilten freyheits brieffen, erkandtnußen und urthlen, auch in den truk verfertigten hochoberkeitlichenIn der Vorlage: hochoberktl mandaten schnur straks zuwider lauffe, zumahlen ihre gemeind hardurch in allwege zum höchsten beschwehrt und benachtheiliget wurde, gestalten sie ein gleiche klag schon mehrmahlen der weitläuffigkeit nach zuführen gemüsiget worden seyind.
Hat hrAbkürzung lieütenantIn der Vorlage: lieüt ZieglerPerson: hierüber selbsten in antwort verdeütet, das sein absehen nicht seye, eine ehrsameIn der Vorlage: ehrs gmeind HottingenOrt: Organisation: an ihren habenden freyheiten einiger maßen zuhemmen oder selbiger übertrang zuthun, sondren nur allein das seinige als sein haus und zugehörd nach seinem guttdunken und allerbestem nutzen zugebrauchen und zuvermiethen, [S. 2]Seitenumbruch angesehen er als ein burger hier zu die freyheit zuhaben vermeine und deswegen hierüber einen rechts spruch begehre etcAbkürzung.
Als ward hierinnfahls mit recht erkennet: Dieweilen mann der gmeind HottingenOrt: Organisation: habende brieff und sigill, erkandtnussen und urthlen dem hrnAbkürzung lieütenantIn der Vorlage: lieütent ZieglerPerson: zugefallen nicht schwächen, vielweniger hochoberkeitlichenIn der Vorlage: hochoberkeit mandaten zuwieder handlen könne, sondren solche vielmehr zuhandhaben pflichtig seye, als sollen die beyde eingangs ernante partheyen nicht allein bis a–künfftigenIn der Vorlage: künfftUnsichere Lesung–a dienstag bey 20 Währung: 20 Pfund bus sowohl des hrnAbkürzung ZieglersPerson: haus als die gemeind HottingenOrt: raumen, sondren ihnen auch auff den fahl des ohngehorsams dermahlen schon der OettenbachOrt: angekündet seyn.

Actum freytags, den 31ten octobrisIn der Vorlage: 8bris anno 1721Originaldatierung: 31.10.1721.

PresentibusIn der Vorlage: Pnbus hrAbkürzung zunfft- und kornmeisterIn der Vorlage: kornmstr MeyerPerson: und hrAbkürzung zunfft- und alt kornmeisterIn der Vorlage: kornmstr FriesPerson: , als beyd wohlverordnete hhrnAbkürzung obervögte der Vier WachtenOrt: und zu WipkingenOrt: .

LandschreiberIn der Vorlage: Landschrbr JohannIn der Vorlage: Joh Rudolff HessPerson: scripsitIn der Vorlage: st.

[S. 3]Seitenumbruch

Zu wissen seye hiermit, das kurtz nach ergehung vorstehender urthel hrAbkürzung haubtmannIn der Vorlage: hbtm KramerPerson: in nammen seines geliebtenIn der Vorlage: gelten1 hrnAbkürzung schwehers, des hrnAbkürzung KellersPerson: von StadelhoffenOrt: , bey mhhrnAbkürzung zunfft- und kornmeisterIn der Vorlage: kornmstr MeyerPerson: als ambtsobervogt eröffnet hatt, welcher gestalten ehrengedachter sein hrAbkürzung schweher von denen gmeinds-vorgesetzten zu HottingenOrt: wegen habenden frömbden hausleüthen in seinem haus zu HottingenOrt: bey der Kreütz-kirchenOrt: angejochet werde, mit innständiger bitt, ihne mit und gegen ermeltdten vorgesetzten in klag und antwort nicht allein an gebührendem ohrt zuverhören, sondren auch hierinnfahls eine urthel zusprechen.
Dem selben aber von ehrengemeldtem hrnAbkürzung ambts obervogt angezeiget worden: Dieweilen dieseres streit-geschäfft mit dem obigen, des hrnAbkürzung lieütenantIn der Vorlage: lieüt ZieglersPerson: , allerdings eine gleiche beschaffenheit habe, als seye ohnnothwendig, ihne, hrAbkürzung haubtmannIn der Vorlage: hbtm KramerPerson: , samt denen vorgesetzten von HottingenOrt: gegen einander in contradictorioSchriftwechsel weiters zu verhören, sondren es solle sich obige urthel nach ihrer krafft und innhalt auch auff des hrnAbkürzung KellersPerson: habende hausleüthe, und wann nach andere dergleichen exempelSchriftwechsel wären, erstreken.

Datum, den 14den novembrisIn der Vorlage: 9bris anno 1721Originaldatierung: 14.11.1721.

LandschreiberIn der Vorlage: Landschrbr JohannIn der Vorlage: Joh Rodolff HessPerson: scripsitIn der Vorlage: st.

[S. 4]Seitenumbruch
[Vermerk auf der Rückseite:] Appellation von wegen denen in mrAbkürzung Abraham ZieglersPerson: und hAbkürzung KellersPerson: haüsern zu HottingenOrt: sich befindtlichen frömbden hausleüthen.
[Vermerk auf der Rückseite:] Die erkantnis vide sub 17. novembrisIn der Vorlage: nov 1721Datum: 17.11.1721 unterschreiber manualIn der Vorlage: unt man 2

Anmerkungen

  1. Unsichere Lesung.
  1. Die Auflösung der Abkürzung ist nicht eindeutig. Es könnte möglicherweise auch «gelehrten» oder etwas Ähnliches bedeuten.
  2. StAZH B II 754, S. 77-78.