check_box zoom_in zoom_out
SSRQ ZH NF II/3 116-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, von Rainer Hugener

Zitation: SSRQ ZH NF II/3 116-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Protokoll der ersten Urversammlung der Gemeinde Greifensee

1798 März 29. Gemeindehaus Greifensee

Wie an der Kantonsversammlung in Zürich beschlossen, veranstaltet der Volksrepräsentant Jakob Pfenninger um 8 Uhr morgens die erste Urversammlung der Gemeinde Greifensee im Gemeindehaus und erläutert den Anwesenden den Entwurf für eine helvetische Staatsverfassung. Der provisorische Landschreiber, Hans Rudolf Hirzel, verliest daraufhin das im Pfarrhaus liegende Taufbuch, aus dem hervorgeht, dass es in der Gemeinde Greifensee 86 stimmfähige Bürger gibt. Die anwesenden 67 Bürger nehmen die neue Verfassung einstimmig an. Für die Wahl eines Wahlmanns wird die Urversammlung in die Kirche verlegt. Gewählt wird der Volksrepräsentant Jakob Pfenninger. Sodann werden weitere provisorische Munizipalbeamte gewählt, nämlich je ein Verwalter für das Gemeindegut, das Kirchengut und das Armengut, ein Ehegaumer und als Gemeindevorsteher die ehemaligen Bürgermeister Pfister und Meier.

  • Signatur: StAZH B VII 14.20, S. 51-52
  • Originaldatierung: 1798 März 29
  • Überlieferung: Eintrag
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 22.5 × 33.0
  • Sprache: Deutsch
  • Schreiber: Landschreiber Hans Rudolf Hirzel

Nachdem der Zürcher RatOrganisation: am 13. März 1798 zurückgetreten war, übernahm die Landes- und nachmalige Kantonsversammlung die Regierungsverantwortung (Ulrich 1996, S. 498-499; HLS, Zürich (Kanton)). Dieses Gremium beriet den Entwurf einer helvetischen Einheitsverfassung ab dem 21. März und legte am 24. März fest, dass alle Gemeinden im Kanton ZürichOrt: über deren Annahme oder Ablehnung abstimmen und sodann Munizipalbeamtete für die Verwaltung der Gemeindegüter sowie einen Vertreter für die Kantonsversammlung wählen sollten. In einem Reglement über die Organisation der Urgemeinden wurde bestimmt, dass dieser erste grosse Abstimmungs- und Wahltag am kommenden Donnerstag, 29. März, stattfinden sollte (StAZH K I 56 b, S. 53-57).

Wie in GreifenseeOrt: stimmten auch die übrigen Gemeinden der neuen Verfassung einstimmig oder mit grosser Mehrheit zu. Gleichzeitig bewahrten sie eine gewisse Kontinuität, indem viele der nun gewählten Volksvertreter und Beamten bereits im Ancien Régime ein Amt ausgeübt hatten (Weber 1971, S. 26-30; Vogel 1845, S. 578): Das Gemeindevermögen wurde weiter von den gleichen Personen wie bisher verwaltet, und auch der Ehegaumer blieb derselbe. Als Gerichtsvorsteher hatte die Gemeinde zuvor bereits den ehemaligen Landvogt Andreas SchmidPerson: gewählt, der dieses Amt bis dahin als Vertreter der Obrigkeit innegehabt hatte (SSRQ ZH NF II/3 115-1).

Editionstext

Verhandlungen der ersten urversamlung zu GreifenseeOrt:

Infolge des von der hohen cantonsSchriftwechsel-versamlung in ZürichOrt: Organisation: ergangenen befehls ließ der bürger volks repræsentantSchriftwechsel PfeningerPerson: von hier unter heütigem dato die erste urversamlung von der gemeind GreifenseeOrt: Organisation: besamlen, welche sich morgensZeitspanne: morgens um 8 UhrZeitspanne: in allhiesigem schul- und gemeindhaus einfand, wo ermelter bürger volks reprasentantSchriftwechsel PfeningerPerson: in einer schiklichen und paßenden rede der versamelten gemeinde den haubtendzwek der verhandlungen anzeigte und die dermahlige lage unsers vaterlandes rüksichtlich auf die annahme oder verwerfung des von loblicherIn der Vorlage: lob cantonsSchriftwechsel versamlung dem souverainenSchriftwechsel volk vorgelegten entwurfes einer allgemeinen HelvetischenOrt: staatsverfasung schilderte, worauf durch endsunterzeichneten provisorischen landschreiber die nammen sowohl der an- als abwesenden wahl- und stimenfähigen bürger hiesiger urversamlung lautIn der Vorlage: lt extractSchriftwechsel des in hiesigem pfarrhaus ligenden taufbuchs verlesen worden, woraus sich gezeigt, daß 86 stimen fähige bürger in der gemeind GreifenseeOrt: Organisation: sich befinden.

Nach diesem wurde der entwurf der HelvetischenOrt: staatsverfasung und die von loblicherIn der Vorlage: lob cantonsSchriftwechsel versamlung in ZürichOrt: Organisation: selbiger an alle gemeinden der stadt und landschafft ZürichOrt: beygefügte beylage und erlaüterung darüber der urversamlung vorgelesen. Und nachdeme der volks repræsentantSchriftwechsel PfeningerPerson: abermahlen der gemeinde die nöthigen bemerkungen über das vorgelesene gemacht, wurde eine umfrage wegen annahmung oder verwerffung der constitutionSchriftwechsel gehalten und einstimmig die neue constitutionSchriftwechsel angenohmen.

Hernach wurde das von der hohenIn der Vorlage: h cantonsSchriftwechsel versamlung übersannte reglement für die urversamlungen und die versamlung der wahlmäner des cantonsSchriftwechsel ZürichOrt: Organisation: verlesen und die anwesenden stimfähigen bürger gezelt, welche sich auf 67 beloffen.

Hierauf begab sich die urversamlung in die kirche, wo dem volks repræsentantSchriftwechsel zu der vorzunemenden erwählung eines wahlmans, welcher sich sontags, den 1. aprillDatum: 1.4.1798, morgensZeitspanne: morgens um 8 UhrZeitspanne: in der St. Peters KirchOrt: in ZürichOrt: einfinden solle, beygeordnet wurden:

bürger MaagPerson: , chyrurgIn der Vorlage: chyr
" DenzlerPerson: , schloßer
[S. 52]Seitenumbruch

Die stelle bemelten wahlmans fiel mit mehrheit der stimen auf den burger volks-repræsentant PfeningerPerson: Schriftwechsel.

Endlichen wurden nach habender vorschrifft die municipalSchriftwechsel beamtete für hiesige gemeind erwählt und fiele die wahl:

1. Zum provisorischenIn der Vorlage: provis verwalter der gemeind guths mit mehrheitIn der Vorlage: mehrh der stimen auf den bürgerIn der Vorlage: b WalderPerson: , gewesnen sekelmeisterIn der Vorlage: sekelmstr.

2. Zum provisorischenIn der Vorlage: provis verwalterIn der Vorlage: verw des kirchenguths einmüthig auf den bürger PfisterPerson: , gewesnen kirchenpfleger.

3. Zum provisorischenIn der Vorlage: provis verwalterIn der Vorlage: verw des armen guths auf den bürgerIn der Vorlage: br PfisterPerson: , färber.

4. Zum provisorischenIn der Vorlage: provis ehegaumer mit mehrheitIn der Vorlage: mehrh der stimen bürgerIn der Vorlage: b DänzlerPerson: , gewesnen ehgaumer.

5. Zu provisorischen vorgesezten oder munizipal beamteteSchriftwechsel einmüthig auf:

bürgerIn der Vorlage: br PfisterPerson: &Unsichere Lesunga
" MeyerPerson: gewesne burgermeistere

Actum donerstag, den 29. mertz 1798Originaldatierung: 29.3.1798.

[Unterschrift:] HansIn der Vorlage: H HirzelPerson: , provisorischer landschreiber zu GreifenseeOrt: 1

Anmerkungen

  1. Unsichere Lesung.
  1. Hans Rudolf HirzelPerson: bekleidete das Amt des Landschreibers seit 1755 und übte es auch in der Revolutionszeit bis zu seinem Selbstmord im Jahr 1802 weiter aus (Sibler 1990, S. 59).