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SSRQ ZH NF II/3 69-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Zweiter Teil: Rechte der Landschaft. Band 3: Die Landvogtei Greifensee, von Rainer Hugener

Zitation: SSRQ ZH NF II/3 69-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Schreiben des Vogts von Greifensee über die Einkünfte des Schlosses Greifensee

1551 Juni 13. Greifensee

Der Vogt von Greifensee, Hans Jakob Meiss, schickt dem Bürgermeister und Rat der Stadt Zürich auf deren Befehl ein Verzeichnis über die Einkünfte, die zum Schloss Greifensee gehören, worüber der Vogt nicht Rechnung ablegt. Das beiliegende Einkünfteverzeichnis nennt zuerst den halben Zehnten in Greifensee an Korn, Roggen, Hafer, Bohnen, Gersten, Hirse, Erbsen und Hanf, sowie an Heu, sodann die Burghut, das jährliche Holzgeld mit Verweis auf das Urbar, einen Zins von 600 Albelen von den Fischern und Weidleuten, die Grafenwiese beim Schloss, weitere Wiesen und Wälder, den Krautgarten sowie den Bach namens Mülibach.

  • Signatur: StAZH A 123.2, Nr. 69
  • Originaldatierung: 1551 Juni 13 (Datum nachträglich hinzugefügt)
  • Überlieferung: Original (Doppelblatt)
  • Beschreibstoff: Papier
  • Format B × H (cm): 22.0 × 32.5
  • 1 Siegel:
    1. Hans Jakob MeissPerson: , Papierwachssiegel, rund, aufgedrückt, fehlt
  • Sprache: Deutsch
  • Schreiber: Hans Jakob Meiss, Vogt von Greifensee

Bereits kurz nach der Übernahme der Herrschaft GreifenseeOrt: hatte der Zürcher RatOrganisation: 1404 bestimmt, wie der von der Obrigkeit delegierte Vogt für seine Amtsausübung zu entlöhnen war (SSRQ ZH NF II/3 8-1). Das vorliegende Stück weist demgegenüber noch diverse weitere Einnahmen aus, die direkt an den Vogt gingen, ohne dass dieser Rechnung darüber ablegen musste. Es gab also durchaus gewisse Möglichkeiten für den Vogt, sich persönlich zu bereichern oder zumindest schadlos zu halten, während er andererseits mit seinem Privatvermögen für Ausfälle haftete, wie aus den Rechnungen der Herrschaft GreifenseeOrt: hervorgeht (SSRQ ZH NF II/3 62-1).

Dass der Vogt von GreifenseeOrt: den Rat über seine Einkünfte unterrichtete, ging einher mit allgemeinen Bestrebungen der Obrigkeit, sich einen Überblick über die Finanzmittel der Vögte zu verschaffen. Aus diesem Grund erstellten die Rechenherren um 1551 für alle äusseren Vogteien eine Übersicht, die für GreifenseeOrt: weitgehend mit dem hier edierten Stück übereinstimmt, aber präzisiert, dass der Vogt die Zehnteinnahmen und Abgaben der Fischer auf eigene Kosten einziehen müsse. Ebenso wird präzisiert, dass ein Wald namens JungholzOrt: zum Schloss gehöre, aus dem sich der Vogt mit dem nötigen Holz versorgen könne (StAZH A 94.1, Nr. 10). Im gleichen Zug erstellten die Rechenherren Auszüge aus den Rechnungen der Vogteien und listeten Missbräuche beziehungsweise Kostenüberschreitungen auf. Für die Herrschaft GreifenseeOrt: wurde festgestellt, dass sich die Ausgaben für Zehrung bei der Rechnungslegung in den vergangenen zehn Jahren verdreifacht haben und auch die Löhne der Richter in GreifenseeOrt: und UsterOrt: erheblich gestiegen seien (StAZH A 94.1, Nr. 11). In den folgenden Jahren wurden wiederholt Visitationen in den Vogteien durchgeführt und verschiedene Massnahmen zur Behebung von Mängeln beschlossen (StAZH A 94.1, Nr. 12, Nr. 13, Nr. 14, Nr. 16 und Nr. 18). Die gleichen Punkte wurden bei der Rechnungsführung des Vogts von GreifenseeOrt: indessen auch 1647 wieder bemängelt (SSRQ ZH NF II/3 96-1).

Editionstext

Gestrengen, frommen, vesten, fürsichtigenn und
wyßen, innsonders gnedigen, lieben herren,
min underthenig gehorsam, willig dienst sigind
üwer wyßheitt allzyt bereytt zuͦ vor. Wie mir
dan üwerUnsichere Lesunga gnad zum nechster verschinen tagen
enpfolchent hat uff zeschriben, was zum schloß
GriffennseeOrt: zuͦ gehorunng sig und was hab, darumb
ein vogt nüt rechnung gyt, schickt ich üwer
gnad hie byligendt, wil mich hie mit min
gehorsam gantz guͦt willig diennst alzit befolchent
han, uß GriffennseeOrt: des xiij tags brachet anno
etcAbkürzung 1551
Originaldatierung: 13.6.1551
.
[Unterschrift:]
Uwer g wgnad und wysheit
allzytt
Hanns Jacob MeysPerson: ,
vogt zuͦ GriffennseeOrt:
[S. 2]Seitenumbruch
[S. 3]Seitenumbruch b
Zum erstenn den halben zëchendHinzufügung überschrieben mit anderer Tintecen zuͦ GriffennseeOrt: ,
was dan der zuͦ gmeinden jaren erthreyt, als
har nach statt, an früchten:
An korn xviiijMenge: 19 ald xxMenge: 20 seck vol unngfarlich
An rogen iij mtAbkürzungVolumenmass: 3 Mütt Roggen ald iiɉ mtAbkürzungVolumenmass: 2.5 Mütt Roggen unngfarlich
An haber by iiij malterVolumenmass: 4 Malter Hafer
An bonen ij vtAbkürzungVolumenmass: 2 Viertel Bohnen
An gersten iiiɉ vtAbkürzungVolumenmass: 3.5 Viertel Gerste
An hirs j vtAbkürzungVolumenmass: 1 Viertel Hirse
An erbschen vtAbkürzungVolumenmass: 1.5 Viertel Erbsen
An hanff by xMenge: 10 wüschen
Item an hoüw ungefarlich by iij fuͦderUngefähres Mass/Gewicht: 3 Fuder Heu.
An burghuͦt hatt ein vogt zuͦ GriffennseeOrt: :
An haber x malterVolumenmass: 10 Malter Hafer
An gelt xxij Währung: 22 Pfund
[S. 4]Seitenumbruch
Ann holtzgelt git man jerlichWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr einem vogt:1
An gelt viiij Währung: 9 Gulden
Me git man xviij Währung: 18 Schillinge , für mënnHinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tintedtagwen zuͦ NënykonOrt: ,
aber gend sy j Währung: 1 Pfund für ein fuͦder höwUngefähres Mass/Gewicht: 1 Fuder Heu.2
iij Währung: 3 Pfund gend die vonn HegnowOrt: für zwey fuͦder höuwUngefähres Mass/Gewicht: 2 Fuder Heu.3
Man ist ouch schuldig alle jarWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr viiɉ zins fuͦderUngefähres Mass/Gewicht: 7.5 Fuder Heu nach
lut des urbars, git man für eins v batzenWährung: 5 Batzen .
Me sol man ouch jerlichWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr nach lut des urbars, darumb
ein vogt nüt rechnung gytUnsichere Lesunge:
An rogen vj mütVolumenmass: 6 Mütt Roggen
An fastmuͦß iij mtAbkürzungVolumenmass: 3 Mütt Hülsenfrüchte
An nu̍ßen j mtAbkürzungVolumenmass: 1 Mütt Nüsse
An eyer cclxMenge: 260
So git man ouch seezins by vjcMenge: 600 albellenn.4
So git ouch jetlich garnHinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tintef alwuchenWiederholte Zeitspanne: 1 Woche, wen mann
fischet, für j Währung: 1 Schilling fisch, wen man die wicht.5
So gennd die weidlu̍t alle jar jerlichWiederholte Zeitspanne: 1 Jahr zuͦ diennst:
An gelt ungfarlich by iiij Währung: 4 Pfund xviij Währung: 18 Schillinge .
[S. 5]Seitenumbruch
Me ein wyß, gehört ouch zum schloß, ist by
x tagwenFlächenmass: 10 Tagwen , so man nempt GraffenwyßOrt: , gitt
ungfarlich zuͦ gmeinden jaren vijUngefähres Mass/Gewicht: 7 Fuder Heu oder viij fuͦder
höuw
Ungefähres Mass/Gewicht: 8 Fuder Heu
6.
Me ein hanffbünt, ist by xj fiertelVolumenmass: 11 Viertel sätt, und
ein wyßblëtz daran, ist dry fierlingFlächenmass: 3 Vierling .
Me ein wyßblätz genant BodelTextvariante in StAZH A 94.1, Nr. 10: Bendelg GartenOrt: , ist bin eim
halben fierling
Flächenmass: 0.5 Vierling
, lyKorrektur überschrieben, ersetzt: iht ann der gmeind guͤter.
Me der krutgarten.
Unnd denn bach genampt den Mülly
Bach
Ort:
, dar inn wenig ist.
Und holtzes gnuͦg zum schloß, wStreichung durch Textlöschung/Rasur (1 Wort)ij–elcher esHinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte–j inn syKorrektur überschrieben, ersetzt: ikn
costen uff macht unnd heimKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: nl fuͤrt.
m–
Geschach den xiij tag brachets lj jarOriginaldatierung: 13.6.1551.
Hinzufügung unterhalb der Zeile mit anderer Tinte
–m
[S. 6]Seitenumbruch
[Vermerk auf der nächsten Seite von Hand des 18. Jh.:]
1551Originaldatierung: 1.1.1551 – 31.12.1551
[S. 7]Seitenumbruch [S. 8]Seitenumbruch
[Anschrift auf der Rückseite:]
Den gestrenngen, fromen, vesten, fürsichtigen und wysen herren burger
meyster und rath der statt ZürichOrt:
Organisation:
,
minen innsunders gnedigen und
gepiettenden, lieben herrenn
[Vermerk auf der Rückseite von Hand des 18. Jh.:]
1551Originaldatierung: 1.1.1551 – 31.12.1551
[Vermerk auf der Rückseite von Hand des 18. Jh.:]
Beschreibung des zehendens der vogtey GryfenseeOrt: , 1551Originaldatierung: 1.1.1551 – 31.12.1551
[Vermerk auf der Rückseite von Hand des 18. Jh.:]
Vogtey GryfenseeOrt:

Anmerkungen

  1. Unsichere Lesung.
  2. Hinzufügung oberhalb der Zeile von späterer Hand: GryfenseeOrt: .
  3. Hinzufügung überschrieben mit anderer Tinte.
  4. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  5. Unsichere Lesung.
  6. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  7. Textvariante in StAZH A 94.1, Nr. 10: Bendel.
  8. Korrektur überschrieben, ersetzt: i.
  9. Streichung durch Textlöschung/Rasur (1 Wort).
  10. Hinzufügung auf Zeilenhöhe mit anderer Tinte.
  11. Korrektur überschrieben, ersetzt: i.
  12. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: n.
  13. Hinzufügung unterhalb der Zeile mit anderer Tinte.
  1. Von dieser Abgabe kauften sich die Gemeinden 1604 los (SSRQ ZH NF II/3 90-1).
  2. Diese Angabe stimmt überein mit dem Urbar von 1416 und seinen Nachfolgern (SSRQ ZH NF II/3 11-1, Art. 25.2).
  3. Diese Angabe stimmt überein mit dem Urbar von 1416 und seinen Nachfolgern (SSRQ ZH NF II/3 11-1, Art. 25.1).
  4. Diese Angabe stimmt überein mit dem Urbar von 1416 und seinen Nachfolgern (SSRQ ZH NF II/3 11-1, Art. 26).
  5. Diese Angabe ist angelehnt an das Urbar von 1416, wo indessen von 80 Fischen pro Jahr die Rede ist (SSRQ ZH NF II/3 11-1, Art. 27).
  6. Diese Angabe stimmt inhaltlich überein mit der Verkaufsurkunde von 1369, wo von acht Stuck die Rede ist (SSRQ ZH NF II/3 4-1).