SSRQ ZH NF I/1/11 24-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, von Sandra Reisinger
Zitation: SSRQ ZH NF I/1/11 24-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Passkontrollen der Soldaten bei den Stadttoren
1656 Februar 4.
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH III AAb 1.4, Nr. 47
- Originaldatierung: 1656 Februar 4 Überlieferung: Einblattdruck
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 25.5 × 20.5
- Sprache: Deutsch
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Nachweis
- Schott-Volm, Repertorium, S. 892, Nr. 1030
Kommentar
Dieses kurze Mandat wurde während des Ersten Villmergerkrieges, einer militärische Auseinandersetzung zwischen den reformierten Orten ZürichOrt: , BernOrt: und SchaffhausenOrt: sowie den katholischen Orten LuzernOrt: , UriOrt: , SchwyzOrt: , UnterwaldenOrt: und ZugOrt: , erlassen. Auslöser für den Krieg waren die Ablehnung eines neuen eidgenössischenOrganisation: Bundes durch die katholischen Orte sowie die Aufnahme mehrerer reformierter Flüchtlinge aus ArthOrt: in ZürichOrt: . Am 6. Januar 1656 erfolgte die Kriegserklärung von ZürichOrt: und BernOrt: . Kurz danach besetzte ZürichOrt: Teile des ThurgausOrt: und belagerte die Stadt RapperswilOrt: . Bereits am 24. Januar 1656 erfolgte die entscheidende Schlacht bei VillmergenOrt: , wo BernerOrt: Truppen den LuzernerOrt: und ZugerOrt: Truppen unterlagen. ZürichOrt: musste nach einem Sturmangriff die Belagerung RapperswilsOrt: am 3. Februar abbrechen. Im Anschluss daran kam es zu Friedensverhandlungen, die in den Dritten Landfrieden vom 7. März 1656 mündeten (HLS, Villmergerkrieg, Erster).
Editionstext
Us erkantnuß und befelch / auch by
hoher straaff und ungnad / myner Gnaͤdig Herren / sol
von den Wachten vor den Thoren niemands mehr / uß eim ald anderen
Laͤger oder Quartier / dahin jeder gehoͤrt / ohne authentische Paßporten
von der Generalitet / oder dem bestellten Commandanten des Orts / daher einer komt / eyn- noch durchgelassen / sonder vilmehr ein soͤlicher von der
Wacht / alsobald verwahrlich angenommen / und uf das RahthußOrt: gefuͤhrt werden / damit man ihne / umb syne allharokunft und verlassung
syner Companey / von Oberkeits wegen / gebuͤrend zured stellen koͤnne.
Gegeben Montags / den 4. Hornung / eintusend / sechshundert / fuͤnftzig und sechs JahreOriginaldatierung: 4.2.1656 (). PraesentibSchriftwechselPraesentibus. Herr Burgermeister RahnPerson: : und beyde
RaͤhtOrganisation: .
Patente
im krieg 1636
vom 4. februarDatum: 4.2.1636 ().1
Regest