SSRQ ZH NF I/1/11 37-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, von Sandra Reisinger
Zitation: SSRQ ZH NF I/1/11 37-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Appellationen im Kelleramt und im Niederamt
1707 April 27.
Stückbeschreibung
- Signatur: StAZH III AAb 1.7, Nr. 47
- Originaldatierung: 1707 April 27 Überlieferung: Einblattdruck
- Beschreibstoff: Papier
- Format B × H (cm): 41.0 × 33.0
- Sprache: Deutsch
Editionstext
Wir Burgermeister / Klein- und Grosse
Raͤthe der Statt ZuͤrichOrt: Organisation: : Entbiethen allen und jeden Unseren Angehoͤrigen in dem KellerOrt: - und Niederem Freyem AmmtOrt: Unseren Hoch-Oberkeitlich-Genaͤdigen Willen / freundlichen Gruß und darbey zu vernemmen:
Demnach Wir die Zeitharo zu sonderem Mißfallen vernemmen und erfahren muͤssen / was Gestalten die
respectivèSchriftwechsel Unsere Schultheiß und Rath zu BrembgarthenOrt: Organisation: nicht nur zu wieder denen klahren Vertraͤgen / und zu
Unterbrechung derer Gerichts-Freyheiten in dem KellerOrt: und Nieder-Freyem AmmtOrt: / die vorfallende Streith-Sachen
an sich in Ihre Statt zuziehen / und daselbsten zu beurtheilen oder zu thaͤdigen unterstehen / sondern so gar auch den
richtigen Lauff der AppellationSchriftwechselen / wie selbiger in dem Vertrag AnAnno 1527Datum: 1527. heither enthalten / in so weith zuhemmen /
daß sie die von denen Gerichten nach BrembgartenOrt: appelliSchriftwechselrende Sachen nicht geraden Wegs vor Rath und VierzigOrganisation:
sondern nur vor den Kleinen RathOrganisation: zu Vergroͤsserung der Koͤsten und mercklicher Beschwerd Unserer Angehoͤriger
gestatten wollen / als haben Wir zu Troͤstung Unserer Angehoͤriger in dem KellerOrt: - und Nieder-Freyem AmmtOrt: / auch
Beybehaltung der so klahrer Vertraͤgen Uns bemuͦßiget befunden / gegenwerthiges Mandath in Truck verferthigen
und publiciSchriftwechselren zulassen; Gelanget deßwegen Unser ernstlicher Befehl / Will und Meinung an alle und jede in dem
KellerOrt: - und Nieder-Freyem-AmmtOrt: / daß hinfuͤro Jedermann bey Vermeidung Unserer schwerer Straff und Ohngenad in allen vorfallendem Streith- und anderen Haͤndlen zu BrembgartenOrt: keinen Bescheid geben / sondern den Sachen vor denen CivilSchriftwechsel- und Freffel-Gerichten in denen Aemteren den Anfang gehen lassen / und bey nicht gefaͤllig ausfallenden Urtheilen die AppellationSchriftwechsel nicht anders als vor Rath und VierzigOrganisation: begehren und annemmen / und bey Abschlagung desse den Recht-spruch von Uns / biß daß die Statt BremgartenOrt: ihre Niedere Gericht- Vertrag-gemaͤß
exerciSchriftwechselren werden / einhollen solle: Welche allein zu Unserer Angehoͤriger bestem abgesehenes Ansinnen den Vertraͤgen und Rechten gemaͤß verhoffenlich von Jedermann gehorsamlich beobachtet werden / und niemand bey desselben aus Achtlassung Anlaß geben wird / Unseren Ernst und Straff Ihnen zu bezeuͤgen. Geben den 27 April
AnAnno 1707Originaldatierung: 27.4.1707.
Cantzley der Statt ZuͤrichOrt: Organisation: .
[fol. v]Seitenumbruch
[Vermerk auf der Rückseite oben
rechts von Hand des 18.
Jh.:]
Mandat wegen den appellationen im Keller-AmmtOrt: .
1707Datum: 1707.
Mandat wegen den appellationen im Keller-AmmtOrt: .
1707Datum: 1707.
Regest