SSRQ ZH NF I/1/11 37-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, par Sandra Reisinger
Citation : SSRQ ZH NF I/1/11 37-1
Licence : CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Appellationen im Kelleramt und im Niederamt
1707 avril 27.
Description de la source
- Cote : StAZH III AAb 1.7, Nr. 47
- Date : 1707 avril 27 Tradition : Einblattdruck
- Support d’écriture : Papier
- Dimensions l × h (cm) : 41.0 × 33.0
- Langue : allemand
Texte édité
Wir Burgermeister / Klein- und Grosse
Raͤthe der Statt ZuͤrichLieu : Organisation : : Entbiethen allen und jeden Unseren Angehoͤrigen in dem KellerLieu : - und Niederem Freyem AmmtLieu : Unseren Hoch-Oberkeitlich-Genaͤdigen Willen / freundlichen Gruß und darbey zu vernemmen:
Demnach Wir die Zeitharo zu sonderem Mißfallen vernemmen und erfahren muͤssen / was Gestalten die
respectivèChangement de police Unsere Schultheiß und Rath zu BrembgarthenLieu : Organisation : nicht nur zu wieder denen klahren Vertraͤgen / und zu
Unterbrechung derer Gerichts-Freyheiten in dem KellerLieu : und Nieder-Freyem AmmtLieu : / die vorfallende Streith-Sachen
an sich in Ihre Statt zuziehen / und daselbsten zu beurtheilen oder zu thaͤdigen unterstehen / sondern so gar auch den
richtigen Lauff der AppellationChangement de policeen / wie selbiger in dem Vertrag AnAnno 1527Date : 1527. heither enthalten / in so weith zuhemmen /
daß sie die von denen Gerichten nach BrembgartenLieu : appelliChangement de policerende Sachen nicht geraden Wegs vor Rath und VierzigOrganisation :
sondern nur vor den Kleinen RathOrganisation : zu Vergroͤsserung der Koͤsten und mercklicher Beschwerd Unserer Angehoͤriger
gestatten wollen / als haben Wir zu Troͤstung Unserer Angehoͤriger in dem KellerLieu : - und Nieder-Freyem AmmtLieu : / auch
Beybehaltung der so klahrer Vertraͤgen Uns bemuͦßiget befunden / gegenwerthiges Mandath in Truck verferthigen
und publiciChangement de policeren zulassen; Gelanget deßwegen Unser ernstlicher Befehl / Will und Meinung an alle und jede in dem
KellerLieu : - und Nieder-Freyem-AmmtLieu : / daß hinfuͤro Jedermann bey Vermeidung Unserer schwerer Straff und Ohngenad in allen vorfallendem Streith- und anderen Haͤndlen zu BrembgartenLieu : keinen Bescheid geben / sondern den Sachen vor denen CivilChangement de police- und Freffel-Gerichten in denen Aemteren den Anfang gehen lassen / und bey nicht gefaͤllig ausfallenden Urtheilen die AppellationChangement de police nicht anders als vor Rath und VierzigOrganisation : begehren und annemmen / und bey Abschlagung desse den Recht-spruch von Uns / biß daß die Statt BremgartenLieu : ihre Niedere Gericht- Vertrag-gemaͤß
exerciChangement de policeren werden / einhollen solle: Welche allein zu Unserer Angehoͤriger bestem abgesehenes Ansinnen den Vertraͤgen und Rechten gemaͤß verhoffenlich von Jedermann gehorsamlich beobachtet werden / und niemand bey desselben aus Achtlassung Anlaß geben wird / Unseren Ernst und Straff Ihnen zu bezeuͤgen. Geben den 27 April
AnAnno 1707Date : 27.04.1707.
Cantzley der Statt ZuͤrichLieu : Organisation : .
[fol. v]Saut de page
[Note dorsale au verso en haut à
droite par une main du
XVIIIe siècle :]
Mandat wegen den appellationen im Keller-AmmtLieu : .
1707Date : 1707.
Mandat wegen den appellationen im Keller-AmmtLieu : .
1707Date : 1707.
Résumé