SSRQ ZH NF I/1/11 69-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die
Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Erste Reihe: Stadt und Territorialstaat Zürich. Band 11:
Gedruckte Mandate für Stadt und/oder Landschaft Zürich, da Sandra Reisinger
Citazione: SSRQ ZH NF I/1/11 69-1
Licenza: CC BY-NC-SA
Mandat der Stadt Zürich betreffend Ausweisung von verdächtigen Personen und berufslosen Fremden
1771 febbraio 6.
Commento
In den Jahren 1770 und 1771 kam es aufgrund von Missernten in ganz MitteleuropaLuogo: zu stark ansteigenden Getreidepreisen. Da ZürichLuogo: einen Grossteil seines Getreides aus SchwabenLuogo: einführte, bewirkte die Teuerung einen Anstieg der Armut auf zürcherischemLuogo: Gebiet. Zwar liess die ZürcherLuogo: Obrigkeit im Sommer des Jahres 1770 Nahrungsmittelvorräte anlegen, aber diese konnten eine Auswanderungswelle veramter Bewohner im Herbst 1770 nicht aufhalten. Gleichzeitig kamen zahlreiche fremde Bettler auf der ZürcherLuogo: Landschaft an, was der unmittelbare Anlass für das vorliegende Mandat darstellte (Ebnöther 2013, S. 278-279).
In Folge wurden zahlreiche weitere Bettelmandate erlassen (beispielsweise am 18. Juni 1771: StAZH III AAb 1.13, Nr. 86). Mit der Harschierordnung von 1787 erfolgte eine Erweiterung der Kompetenzen der Harschiere, die für die Abweisung und Verfolgung unerwünschter Personen auf zürcherischemLuogo: Herrschaftsgebiet zuständig waren (SSRQ ZH NF I/1/11 89-1).
Testo editionale
Es sollen sich alle verdaͤchtige,
Herren und berufslose Fremdlinge
beyderley Geschlechts von dato an,
in denen naͤchsten vierzehen TagenPeriodo: 14 giorni,
zu Vermeidung ernstlicher Leibes- und
je nach Beschaffenheit auch Lebensstrafe, aus hiesigen Landen ungesaumt
wegbegeben.
ActumModifica dei caratteri Mittwochs den 6ten Hornung,
1771Data di origine: 6.2.1771.
Canzley ZuͤrichLuogo: Organizzazione: .
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Nachweis