SSRQ ZH NF I/2/1 173-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, I. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Zürich. Neue Folge. Erster Teil: Die Stadtrechte von Zürich und Winterthur. Zweite Reihe: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur. Band 1: Die Rechtsquellen der Stadt Winterthur I, von Bettina Fürderer
Zitation: SSRQ ZH NF I/2/1 173-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Verkauf eines Zinses von Einkünften der Stadt Winterthur an Heinrich Petenhuser
1499 Mai 20.
Stückbeschreibung
- Signatur: STAW URK 1825
- Originaldatierung: 1499 Mai 20 Überlieferung: Original
- Beschreibstoff: Pergament
- Format B × H (cm): 38.5 × 25.0 (Plica: 5.0 cm)
- 1 Siegel:
- Stadt WinterthurOrganisation: , Wachs, rund, angehängt an Pergamentstreifen, beschädigt
- Sprache: Deutsch
Kommentar
Neben Steuern, Zöllen und Gebühren dienten Finanzgeschäfte als wichtige Einnahmequellen der Städte. Renten wurden an Bürgerinnen und Bürger sowie an städtische Institutionen wie das SpitalOrganisation: verkauft, aber auch an auswärtige Anleger, andere Städte, kirchliche Einrichtungen oder Adelige, vgl. Isenmann 2012, S. 518-519, 542-549. Konnte der Bedarf an liquiden Mitteln bei einheimischen Gläubigern gedeckt werden, waren die Kosten und Risiken der Rentengeschäfte überschaubar. Es waren keine Botenreisen erforderlich, man brauchte keine Kreditvermittler einzuschalten, es drohten keine Prozesse vor auswärtigen Gerichten bei Zahlungsverzug und Bürger auf Reisen mussten nicht befürchten, für die Schulden ihrer Stadt gepfändet zu werden, vgl. Gilomen 2007, S. 62-75.
1417 hatten Schultheiss und Rat von WinterthurOrt: Organisation: das Verfügungsrecht über die Einkünfte der Stadtherrschaft erworben (SSRQ ZH NF I/2/1 51-1). Allerdings belasteten der Schuldendienst und die Rückzahlungen der Kapitalanleihen der Herzöge von ÖsterreichOrganisation: , die auf Erträge aus WinterthurOrt: verschrieben waren, die städtischen Finanzen noch bis ins späte 15. Jahrhundert, vgl. Niederhäuser 2014, S. 103-105; Hauser 1903.
Editionstext
Regest