SSRQ FR I/2/8 108.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 108.2-1
License: CC BY-NC-SA
Hans Wanner – Urteil
1643 June 13.
Edition Text
Gefangner
Hanß WannerPerson: uß dem GuggispergPlace: , der anklagt worden,
die milchTerm: anzogen zu haben von der nachburenTerm: khuyenTerm: , ist
85 jährigAge: 85 years und groß gebrochenTerm: . Ist synen fründen ubergeben und
soll denen blyben, auch die künstTerm: ihme verbotten werden.
Die fründt sollend auch den kosten abtragen.
die milchTerm: anzogen zu haben von der nachburenTerm: khuyenTerm: , ist
85 jährigAge: 85 years und groß gebrochenTerm: . Ist synen fründen ubergeben und
soll denen blyben, auch die künstTerm: ihme verbotten werden.
Die fründt sollend auch den kosten abtragen.
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