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SSRQ FR I/2/8 109.30-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 109.30-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Barbli Paccot-Tunney – Verhör

1644 Juli 13.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 14, S. 89–93
  • Originaldatierung: 1644 Juli 13
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

ThurnOrt: , 13 juliiSprachwechsel: Latein 1644Originaldatierung: 13.7.1644, hAbkürzung großgroßweibel1
HAbkürzung ProginPerson:

LariPerson: , TechtermanPerson:

DDoctor PythonPerson: , hAbkürzung PythonPerson:

DesgrangesPerson:

WWeibel
[...]Editorisch irrelevant2
[S. 90]Seitenumbruch
HAbkürzung TechtermanPerson: abestSprachwechsel: Latein.

Barbli TunneyPerson: hatt umb verzüchungBegriff: gebetten, daß
sie gestriges tags ihre sünd unnd mißhandlungenBegriff:
nit bekhendtBegriff: . Der böße feindBegriff: habe sie verhinderet, von dem sie schon in ihr jugendt verfürt
worden. Sie habe in ihr jugendt vill übells, grossen
hunger unnd arbeit ußgestanden. Dannenhar sie in
ein grossen unwillen, zorn unnd kümmernusBegriff: gefallen.
Ihr vatter habe sie stätts ußgeschickt, das viechBegriff: unnd
klein guttBegriff: zu hütten. Habe sie gar streng gehalten, allezytt starck geschlagen unnd darneben wenig zu essen
geben. Sie sye etliche tag ohn gessen gsyn, darab sie also
[S. 91]Seitenumbruchunwillig worden, daß sie ihre elteren offt dem bößen
feind
Begriff:
gewüntscht.
Zu dem habe sie einmahl tags
ihren vatter unnd mutter gesehenKorrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: fundena, wieKorrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: daßb sie die ehelichen
werck
Begriff:
begiengend, welchen sie in dißem fahl nachvolgen unnd es glycher gstaltBegriff: an ihrem bruder BläsiPerson: ,
der zwar noch in der wiegen war, bruchen wöllen.
Es habe sie der zorn, kummer, unwillen unnd insonderheit der grosse hunger unnd die unzuchtBegriff: dahin
gebracht, daß sie sich dem tüffelBegriff: ergebenBegriff: . Es
syend ihre fleischlische lüsten unnd begirden so groß
gsyn, daß sie, mit respect zu melden, die unzuchtBegriff:
offt an ihren selbs mit ihrem finger begangen. Sie
habe sich dem tüffelBegriff: im bethBegriff: , wie sie ihr unküschheitBegriff:
begieng, ergäbenBegriff: . Daselbst sie der böße feindBegriff: gezeichnetBegriff: habe.
Das erste mahl, daß er ihren
erschinnen, sye in einem wald geschehen, wo sie ihr
unzuchtBegriff: , wie vorgemeldt mitKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: begahn woltec einer
gwissen rothen sach, die sie vor ihren uff dem boden
gefunden, begahn wolte. Er sye zu ihren kommen in
eines jungen purenBegriff: knaben gestalt mit schwartzen
kleideren. Sie sye aber darvon geflohen unnd sye
er verschwunden. Er sye offt zu ihren ins huß kommen,
sie habe ihn auch in dem garten gesehen.
In der gefäncknus habe sie ihn gespürt, aber nit gesehen, unnd am
verschinnen sontag in der nacht habe sieHinzufügung oberhalb der Zeiled in der gefangenschafft
gehört, daß man mit den gygenBegriff: gar wüstBegriff: uffgemacht
unnd ein seltzams gschrey gebrucht hatt.
Der tüffelBegriff:
heisse HanßliPerson: , unnd habe er sie machen, gott, den
allmächtigen, in dem wald im graben undenthalb
BallißwyllOrt: gegen der SanenOrt: zu verlaugnenBegriff: . Daselbst
er ihren staubBegriff: geben habe wie äschenBegriff: , so sie in den
gärten herumb geworffen. Das kleine guttBegriff: von JetschenwyllOrt: aber habe sie allein im zorn angesehen, unnd den
willen darin geben, sie habe gifftige augen. Darab sie
[S. 92]Seitenumbruchvermeint, daß gemelts klein guttBegriff: den schaden
empfangen habe.
Sie meine auch, ihr man sye
darab gestorben, daß sie ihm ein eyBegriff: gekocht,
welches sie allein mit dem finger, damit sie
die unküschheit an ihren selbs begangen, angerürt hatte. Sie habe auch uß noth des hungers
bißwylen in der statt etwas brotts, käßBegriff: unnd
an essigen spyßenBegriff: veruntrüwet. Unnd wie ihr
mutter, alß sie schwangerBegriff: gsyn, fleisch essen wöllen.

Habe sie uß derselben bevelchBegriff: ein schaffBegriff: entfrembdtBegriff: .
Sie habe den tüffelBegriff: nur zu offt geküßt. Sie sye
uff dem bäßenBegriff: oder stuohl Begriff: nieh gefahren, sonders
habe sie der tüffelBegriff: selbs getragen. Sie wurde
gern die warheit eigentlich anzeigen, wan sie
möchte. Der tüffelBegriff: sye ihren e–in denKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: im ko–e augen
unnd im kopff, der sie hindereth, daß sie nit
bekhennenBegriff: mag. Es sye ihren von hertzen leidt,
daß sie sich gegen gott, dem allmächtigen, so
hoch vergessen. Hatt darumb gott unnd ein
gnädige oberkheit umb verzüchungBegriff: gebetten.
[...]Editorisch irrelevant3
[S. 93]Seitenumbruch
Barbli TunneyPerson: , alß sie von mynen herren des
stattgrichts nochmahlen examiniert worden,
hatt gesagt, es sye ihren leidt, daß sie hüttigen
morgens sachen fürgebenBegriff: unnd bekhendtBegriff: , die sie
nieh begangen. Dan sie habe gott nieh verlaugnetBegriff: .
Mit dem HanßliPerson: sye es nütt, sie habe von ihm
nütt empfangen, weder gelt, staubBegriff: noch salbenBegriff: .
Es sye woll wahr, daß sie im wald einen in eines
purenBegriff: knaben gstalt gesehen. Wisse aber nit, ob
es der tüffelBegriff: ist, er habe sie nit gezeichnet.
Was aber die ubrigKorrektur überschrieben, ersetzt: hfe bekhandtnussenBegriff: der unzuchtBegriff:
unnd diebstählenBegriff: halben antrifftBegriff: , auch daß sie ihre
elteren im zorn dKorrektur überschrieben, ersetzt: sgem tüffelBegriff: offt geben hKorrektur überschrieben, ersetzt: shatt
sie bestanden.

Anmerkungen

  1. Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: funden.
  2. Korrektur oberhalb der Zeile, ersetzt: daß.
  3. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: begahn wolte.
  4. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  5. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: im ko.
  6. Korrektur überschrieben, ersetzt: h.
  7. Korrektur überschrieben, ersetzt: s.
  8. Korrektur überschrieben, ersetzt: s.
  1. Gemeint ist Hans Jakob MändlyPerson: .
  2. Ce passage concerne d’autres individus.
  3. Ce passage concerne un autre individu. Puis le protocole reprend avec l’interrogatoire mené contre Barbli, probablement après l’instruction protocolée le même jour. Voir SSRQ FR I/2/8 109.29-1.