SSRQ FR I/2/8 109.5-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe
Zitation: SSRQ FR I/2/8 109.5-1
Lizenz: CC BY-NC-SA
Catherine Gauthier-Monde, Marti Margueron – Anweisung
1643 Juli 31.
Editionstext
Gefangne Catherine MondePerson:
Wider welche das examenBegriff: von ChastonayeOrt:
uffgenommen. Aber wyl sie da gwont, daselbsten
man nütt von ihr weißt, allein von einem
überzinßBegriff: . Item wie der zeppelBegriff: mit der
beseßninBegriff: fürgangen, die sie und ihr magdtBegriff:
zu boden geworffen. Ihr sohn Marti MangeronPerson: bekhentBegriff: , under der zungenBegriff: gezeichnetBegriff:
zu syn. So geschechen im hußgang in der OuwOrt: .
M hMine herren des gerichts sollend den knaben nochmahlen
fründtlich fräglenBegriff: und nachgefragt werden, wie
alt er ist.
uffgenommen. Aber wyl sie da gwont, daselbsten
man nütt von ihr weißt, allein von einem
überzinßBegriff: . Item wie der zeppelBegriff: mit der
beseßninBegriff: fürgangen, die sie und ihr magdtBegriff:
zu boden geworffen. Ihr sohn Marti MangeronPerson: bekhentBegriff: , under der zungenBegriff: gezeichnetBegriff:
zu syn. So geschechen im hußgang in der OuwOrt: .
M hMine herren des gerichts sollend den knaben nochmahlen
fründtlich fräglenBegriff: und nachgefragt werden, wie
alt er ist.
Stückbeschreibung