SSRQ FR I/2/8 109.5-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 109.5-1
License: CC BY-NC-SA
Catherine Gauthier-Monde, Marti Margueron – Anweisung
1643 July 31.
Edition Text
Gefangne Catherine MondePerson:
Wider welche das examenTerm: von ChastonayePlace:
uffgenommen. Aber wyl sie da gwont, daselbsten
man nütt von ihr weißt, allein von einem
überzinßTerm: . Item wie der zeppelTerm: mit der
beseßninTerm: fürgangen, die sie und ihr magdtTerm:
zu boden geworffen. Ihr sohn Marti MangeronPerson: bekhentTerm: , under der zungenTerm: gezeichnetTerm:
zu syn. So geschechen im hußgang in der OuwPlace: .
M hMine herren des gerichts sollend den knaben nochmahlen
fründtlich fräglenTerm: und nachgefragt werden, wie
alt er ist.
uffgenommen. Aber wyl sie da gwont, daselbsten
man nütt von ihr weißt, allein von einem
überzinßTerm: . Item wie der zeppelTerm: mit der
beseßninTerm: fürgangen, die sie und ihr magdtTerm:
zu boden geworffen. Ihr sohn Marti MangeronPerson: bekhentTerm: , under der zungenTerm: gezeichnetTerm:
zu syn. So geschechen im hußgang in der OuwPlace: .
M hMine herren des gerichts sollend den knaben nochmahlen
fründtlich fräglenTerm: und nachgefragt werden, wie
alt er ist.
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