SSRQ FR I/2/8 109.5-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 109.5-1
Licence : CC BY-NC-SA
Catherine Gauthier-Monde, Marti Margueron – Instruction
1643 juillet 31.
Texte édité
Gefangne Catherine MondePersonne :
Wider welche das examenTerme : von ChastonayeLieu :
uffgenommen. Aber wyl sie da gwont, daselbsten
man nütt von ihr weißt, allein von einem
überzinßTerme : . Item wie der zeppelTerme : mit der
beseßninTerme : fürgangen, die sie und ihr magdtTerme :
zu boden geworffen. Ihr sohn Marti MangeronPersonne : bekhentTerme : , under der zungenTerme : gezeichnetTerme :
zu syn. So geschechen im hußgang in der OuwLieu : .
M hMine herren des gerichts sollend den knaben nochmahlen
fründtlich fräglenTerme : und nachgefragt werden, wie
alt er ist.
uffgenommen. Aber wyl sie da gwont, daselbsten
man nütt von ihr weißt, allein von einem
überzinßTerme : . Item wie der zeppelTerme : mit der
beseßninTerme : fürgangen, die sie und ihr magdtTerme :
zu boden geworffen. Ihr sohn Marti MangeronPersonne : bekhentTerme : , under der zungenTerme : gezeichnetTerme :
zu syn. So geschechen im hußgang in der OuwLieu : .
M hMine herren des gerichts sollend den knaben nochmahlen
fründtlich fräglenTerme : und nachgefragt werden, wie
alt er ist.
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