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SSRQ FR I/2/8 109.64-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 109.64-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Anni Götschmann-Schorderet, Tichtli Uldry-Tunney, Tichtli Berger-Graber – Verhör

1644 Dezember 3.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 14, S. 124–125
  • Originaldatierung: 1644 Dezember 3
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

KellerOrt: , 3 decembdecembrisSprachwechsel: Latein 1644Originaldatierung: 3.12.1644, hAbkürzung großgroßweibel1
HAbkürzung ProginPerson: , hAbkürzung GadiPerson:

PhillippunaPerson: , TechtermanPerson:

PythonPerson: 2

MontenachPerson: , ReiffPerson:

WWeibel
Tichtli TunneyPerson: , Pettern UldrysPerson: , des siechen knechtsBegriff: ,
frauw uff BürglenOrt: 3, die von Anni SchorderetPerson: der
hexeryBegriff: wegen angeben worden, hatt gesagt, es geschehe ihren unrecht. Dan sie jemahlen in kheinem graben
unnd sectBegriff: gsyn, unnd der böße feindBegriff: sye ihren nieh
erschinnen, darvor sie gott behütten wölle. Unnd
glychwohlen sie sich in ehehändlenBegriff: bruchen lassen,
habe sie doch kheine ungebürliche mittel darzu
gebraucht, sonders allein bottschafften ußgerichtet,
wie es ihren von den parthyen bevohlen worden.
Sie wisse kheine khünstenBegriff: . Unnd wie man ihre
schwester von S. WolffgangOrt: gerichtet4, sye sie
nit gewichen, sonders wölle sie durch ihre nachbuwrenBegriff: bewyßen, daß sie in ihrem huß gsyn
sye. Mit der GilettinaPerson: habe sie weder geessen
noch getruncken, unnd mit ihren nit alß etwanBegriff:
im fürgehen geredt. Sie sye in dißen sachen gantz
unschuldig, es werde sich deßwegen über sie nütt
erfindenBegriff: .
Tichtli GraberPerson: , Jacoben BergosPerson: hußfrauw von
TidingenOrt: , zeigt an, sie wisse kheine khünstenBegriff: . SieKorrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: alßa sye
in ihr hußhaltung offt erzürnt gsyn, daß sie gefluchtBegriff:
unnd den tüffelBegriff: genambset hatt. Der sye ihren nieh
erschinnen, daß er ihren zugeredt habe. Sie habe ihn
nur nachtsZeitspanne: nachts by dem füwrBegriff: , wie sie ihr milchBegriff: angericht,
wie ein grauwe katzBegriff: gesehen. Sie sye darab erschrocken,
sie habe sich angendtsBegriff: gesegnet unnd sye die katzBegriff: wegkhommen. Sie habe gott nit verlaugnetBegriff: unnd habe die
katzBegriff: zu ihren nütt geredt noch bevohlen, daß sie den hagelBegriff: machen noch einiches viechBegriff: vergifftenBegriff: soldt. Sie wisse
[S. 125]Seitenumbruchdoch nit, ob die katzBegriff: der tüffelBegriff: gsyn sye. Es sye ihren
nur also zu sinn kommen. Die PaccotaPerson: , so man letstlich
hingericht, habe ihren einmahl, wie ihr man kranck
gsyn, krießenBegriff: in das huß getragen, darvon sie alle
geessen. SydtertBegriff: ihren alzytt im hertzen gsyn, sie werde
ihren etwas angethan haben. Sie sye by ihrem wissen
nieh in einichen graben getragen worden.
ThurnOrt:
Anni SchorderetPerson: hatt ihre vorige bekhandtnussenBegriff:
b–am zentnerBegriff: Hinzufügung am linken Rand–b gäntzlich erhaltenBegriff: , so vill es sie betrifft. Aber
belangend die jenigen, welche sie angeben, habe sie
allen unrecht gethan. Sie habe sie in der sectBegriff: nieh
gesehen.

Anmerkungen

  1. Korrektur auf Zeilenhöhe, ersetzt: alß.
  2. Hinzufügung am linken Rand.
  1. Gemeint ist Hans Jakob MändlyPerson: .
  2. Gemeint ist entweder Hans Ulrich PythonPerson: oder Jost PythonPerson: , die beide im Stadtgericht sassen.
  3. In Bürglen befand sich ein Siechenhaus.
  4. Gemeint ist Barbli Paccot-TunneyPerson: .