SSRQ FR I/2/8 109.73-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 109.73-1
License: CC BY-NC-SA
Catherine Gauthier-Monde, Marti Margueron – Anweisung
1645 January 18.
Edition Text
Gefangne
Catherine Monde oder GottiaPerson: , die der hexeryTerm: sehr verdacht und convinciertTerm: , aber nichts bekennenTerm: will. Ohngeacht sie zum andern mahl das recht erlitten, und so
ein lange zytt in der gefangenschafft gelegen, das zeichenTerm:
gefunden worden, underschydliche persohnen in todtbett
und sonsten erhaltenTerm: , sie syendt von ihren maleficiertTerm:
worden. Der sohn selbsten es ihren vor erhaltenTerm: , und das
sie ihne verfürt, heissenTerm: gott verlaugnenTerm: und den
bösen geistTerm: huldigen, und durch denselben ihne zeichnen
lassen. Man soll noch hütt den sohn examinieren und
morgens referierenTerm: .
ein lange zytt in der gefangenschafft gelegen, das zeichenTerm:
gefunden worden, underschydliche persohnen in todtbett
und sonsten erhaltenTerm: , sie syendt von ihren maleficiertTerm:
worden. Der sohn selbsten es ihren vor erhaltenTerm: , und das
sie ihne verfürt, heissenTerm: gott verlaugnenTerm: und den
bösen geistTerm: huldigen, und durch denselben ihne zeichnen
lassen. Man soll noch hütt den sohn examinieren und
morgens referierenTerm: .
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