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SSRQ FR I/2/8 112.2-1

Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg, Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, von Rita Binz-Wohlhauser und Lionel Dorthe

Zitation: SSRQ FR I/2/8 112.2-1

Lizenz: CC BY-NC-SA

Anni Nösberger-Bähler – Verhör

1644 Januar 2.

  • Signatur: StAFR, Thurnrodel 14, S. 31–32
  • Originaldatierung: 1644 Januar 2
  • Beschreibstoff: Papier
  • Sprache: Deutsch

Editionstext

JaquemardOrt: , 2 januajanuariiSprachwechsel: Latein 1644Originaldatierung: 2.1.1644, hAbkürzung großgroßweibel1
HAbkürzung ProginPerson: , hAbkürzung GadiPerson:

LariPerson: , TechtermanPerson:

PythonPerson: 2, ZumholtzPerson:

ReiffPerson:

WWeibel

AnniPerson: , Caspar NößpergersPerson: seligen verlaßne
unnd Hanßen BälersPerson: tochter uß dem GugispergOrt: ,
zeigt an, sie sye gar jung unnd in der wiegen uß
dem GugispergOrt: in des gebiet getragen unnd ufferzogen worden. Ihr man sye vor einliffBegriff: jahrenZeitspanne: 11 Jahre
ohngefahrlich gestorben, unnd habe ihren nichts alß
khinderBegriff: verlassenBegriff: .
Ihres sohns des JosephsPerson: frauw
sye dißer tagen kranck gelegen, darumb man sie
mit dem heiligen, hochwürdigen sacrementBegriff: Schriftwechsel versorgen
lassen. Dieselbe habe sie allezytt verschmächt unnd
verachtet, dannenharBegriff: sie wider dieselbe dermassen
erzürnt gsyn, daß sie sich letstlich so wytt vergessen. Unnd sye domahlen so zornig gsyn, daß
sie die GichtinenPerson: angangenBegriff: unnd nit weiß zu sagen,
was sie geredt. Bittet umb die wort umb
verzüchungBegriff: , sie habe verschinnen montag zun cappucynerenBegriff: gebychtetBegriff: .
Sie habe in dem zorn a–zwey mahlHinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen–a geredt,
der tüffelBegriff: habe das bychtenBegriff: unnd communicierenBegriff:
woll erdacht. Sie khyeBegriff: sichHinzufügung oberhalb der Zeileb nichts darumb, der tüffelBegriff:
solle es nemmen. Sie habe auch ihres sohns wyb getrouwtBegriff: ,
sieKorrektur überschrieben, ersetzt: zurc umbzubringenBegriff: unnd geKorrektur überschrieben, ersetzt: erdsagt, sie wölle das
hexenhußBegriff: verbrennenBegriff: . Sie habe es aber nit
im sinn gehabt. Mit den anderen worten, daß
sie soll, mit ehren zu melden, geredt haben, sie hoffierteBegriff:
uff dem heiligen sacrementBegriff: Schriftwechsel, hatt sie es zwar bekhendtBegriff: , ist aber daruff nit beständig verbliben.

Wytters habe sie in der verschinnen fastenBegriff: zu Graffen[S. 32]SeitenumbruchriedtOrt: , alß sie daselbst dem allmußenBegriff: nachgangen,
von einer frauwen fleisch empfangen, so sie geessen.
Unnd alß sie uß geheiß des ehrsamen wollwyßen stattgerichts das Vatter UnserBegriff: gebetten,
hatt sie den artickel von der verzüchungBegriff: dar
sünden ußgelassen. Bittet umb gnad.

Anmerkungen

  1. Hinzufügung oberhalb der Zeile mit Einfügungszeichen.
  2. Hinzufügung oberhalb der Zeile.
  3. Korrektur überschrieben, ersetzt: zur.
  4. Korrektur überschrieben, ersetzt: er.
  1. Gemeint ist Hans Jakob MändlyPerson: .
  2. Gemeint ist entweder Hans Ulrich PythonPerson: oder Jost PythonPerson: , die beide im Stadtgericht sassen.