SSRQ FR I/2/8 112.2-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 112.2-1
Licence : CC BY-NC-SA
Anni Nösberger-Bähler – Interrogatoire
1644 janvier 2.
Texte édité
JaquemardLieu : , 2 januajanuariiChangement de langue : latin 1644Date : 02.01.1644, hAbréviation großgroßweibel1
HAbréviation ProginPersonne : , hAbréviation GadiPersonne :
LariPersonne : , TechtermanPersonne :
PythonPersonne : 2, ZumholtzPersonne :
ReiffPersonne :
WWeibel
HAbréviation ProginPersonne : , hAbréviation GadiPersonne :
LariPersonne : , TechtermanPersonne :
PythonPersonne : 2, ZumholtzPersonne :
ReiffPersonne :
WWeibel
AnniPersonne : , Caspar NößpergersPersonne : seligen verlaßne
unnd Hanßen BälersPersonne : tochter uß dem GugispergLieu : ,
zeigt an, sie sye gar jung unnd in der wiegen uß
dem GugispergLieu : in des gebiet getragen unnd ufferzogen worden. Ihr man sye vor einliffTerme : jahrenPériode : 11 années
ohngefahrlich gestorben, unnd habe ihren nichts alß
khinderTerme : verlassenTerme : . Ihres sohns des JosephsPersonne : frauw
sye dißer tagen kranck gelegen, darumb man sie
mit dem heiligen, hochwürdigen sacrementTerme : Changement de police versorgen
lassen. Dieselbe habe sie allezytt verschmächt unnd
verachtet, dannenharTerme : sie wider dieselbe dermassen
erzürnt gsyn, daß sie sich letstlich so wytt vergessen. Unnd sye domahlen so zornig gsyn, daß
sie die GichtinenPersonne : angangenTerme : unnd nit weiß zu sagen,
was sie geredt. Bittet umb die wort umb
verzüchungTerme : , sie habe verschinnen montag zun cappucynerenTerme : gebychtetTerme : . Sie habe in dem zorn a–zwey mahlAjout au-dessus de la ligne avec un signe d’insertion–a geredt,
der tüffelTerme : habe das bychtenTerme : unnd communicierenTerme :
woll erdacht. Sie khyeTerme : sichAjout au-dessus de la ligneb nichts darumb, der tüffelTerme :
solle es nemmen. Sie habe auch ihres sohns wyb getrouwtTerme : ,
sieCorrection par-dessus, remplace : zurc umbzubringenTerme : unnd geCorrection par-dessus, remplace : erdsagt, sie wölle das
hexenhußTerme : verbrennenTerme : . Sie habe es aber nit
im sinn gehabt. Mit den anderen worten, daß
sie soll, mit ehren zu melden, geredt haben, sie hoffierteTerme :
uff dem heiligen sacrementTerme : Changement de police, hatt sie es zwar bekhendtTerme : , ist aber daruff nit beständig verbliben.
Wytters habe sie in der verschinnen fastenTerme : zu Graffen[p. 32]Saut de pageriedtLieu : , alß sie daselbst dem allmußenTerme : nachgangen,
von einer frauwen fleisch empfangen, so sie geessen.
Unnd alß sie uß geheiß des ehrsamen wollwyßen stattgerichts das Vatter UnserTerme : gebetten,
hatt sie den artickel von der verzüchungTerme : dar
sünden ußgelassen. Bittet umb gnad.
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