SSRQ FR I/2/8 114.11-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, by Rita Binz-Wohlhauser and Lionel Dorthe
Citation: SSRQ FR I/2/8 114.11-1
License: CC BY-NC-SA
Claude Pillet, Marie Pillet – Anweisung
1644 June 30.
Edition Text
Gefangne
[...]Editorially irrelevant1
Claude PilletPerson: hatt bekhentTerm: , mit zweyen schaffenTerm: sich
dry mahl vergeßen und es am zendnerTerm: erhaltenTerm: ,
hetzeryTerm: aber gäntzlich geläugnetTerm: .
dry mahl vergeßen und es am zendnerTerm: erhaltenTerm: ,
hetzeryTerm: aber gäntzlich geläugnetTerm: .
MariePerson: , syn tochter, weißt nütt von synem vatter, als
das er offt mit syner stieffmutterTerm: gebalgetTerm: .
das er offt mit syner stieffmutterTerm: gebalgetTerm: .
Der man soll uff donstag vor gericht gestelt werden.
Die tochter soll ledigTerm: gelaßen werden, wie auch die frauw.
Die tochter soll ledigTerm: gelaßen werden, wie auch die frauw.
Metadata