SSRQ FR I/2/8 114.11-1
Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen, IX. Abteilung: Die Rechtsquellen des Kantons Freiburg, Erster Teil: Stadtrechte, Zweite Reihe: Das Recht der Stadt Freiburg,
Band 8: Freiburger Hexenprozesse 15.–18. Jahrhundert, par Rita Binz-Wohlhauser et Lionel Dorthe
Citation : SSRQ FR I/2/8 114.11-1
Licence : CC BY-NC-SA
Claude Pillet, Marie Pillet – Instruction
1644 juin 30.
Texte édité
Gefangne
[...]Non-pertinence éditoriale1
Claude PilletPersonne : hatt bekhentTerme : , mit zweyen schaffenTerme : sich
dry mahl vergeßen und es am zendnerTerme : erhaltenTerme : ,
hetzeryTerme : aber gäntzlich geläugnetTerme : .
dry mahl vergeßen und es am zendnerTerme : erhaltenTerme : ,
hetzeryTerme : aber gäntzlich geläugnetTerme : .
MariePersonne : , syn tochter, weißt nütt von synem vatter, als
das er offt mit syner stieffmutterTerme : gebalgetTerme : .
das er offt mit syner stieffmutterTerme : gebalgetTerme : .
Der man soll uff donstag vor gericht gestelt werden.
Die tochter soll ledigTerme : gelaßen werden, wie auch die frauw.
Die tochter soll ledigTerme : gelaßen werden, wie auch die frauw.
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